Baden-Württemberg fördert Brachen im Weinbau mit bis zu 2.500 Euro pro Hektar
Nina BrandtBaden-Württemberg fördert Brachen im Weinbau mit bis zu 2.500 Euro pro Hektar
Baden-Württemberg führt neue Fördermaßnahme für nachhaltigen Weinbau ein
Ab 2027 unterstützt das Land mit dem Programm "Brache im Weinbau (E16)" Winzer dabei, Böden zu regenerieren, deren Struktur zu verbessern und die biologische Vielfalt zu fördern. Die Initiative ist Teil umfassender Bestrebungen, die Weinbranche der Region zu modernisieren.
Aktuell umfasst Baden-Württemberg rund 15.800 Hektar zugelassene Rebfläche. Bereits in der aktuellen Förderperiode (GAP 2023–2027) wurde die Unterstützung über das FAKT-II-Programm ausgeweitet, um Betrieben den Übergang zu innovativeren und wettbewerbsfähigeren Methoden zu erleichtern.
Die neue Maßnahme sieht vor, Winzern 2.500 Euro pro Hektar für die Stilllegung gerodeter Weinbergflächen zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Flächen ursprünglich eine Pflanzerlaubnis für den Weinbau besaßen. Sie müssen mit einer vorgeschriebenen mehrjährigen Blühmischung (M3 ) in einer Aussaatdichte von 10–12 Kilogramm pro Hektar bestellt werden.
Anträge für das Jahr 2027 sind bis zum 15. Mai 2027 über das FIONA-System im Rahmen des Einheitlichen Antragsverfahrens einzureichen. Die Aussaat muss bis zum 15. Mai des Antragsjahres abgeschlossen sein – alternativ im Spätsommer oder Herbst des Vorjahres. Nach dem ersten Jahr müssen die Flächen mindestens alle zwei Jahre gemulcht oder gemäht werden, wobei eine Beweidung außerhalb von Vogelschutzzeiten erlaubt ist.
Pro Betrieb können maximal drei Hektar beantragt werden, die Mindestfläche beträgt 0,01 Hektar. Die Mindestfördersumme liegt bei 250 Euro pro Betrieb. Alle gerodeten Flächen müssen bis zum 31. Mai des Antragsjahres gemeldet werden, um die Förderbedingungen zu erfüllen.
Ziel der Maßnahme ist es, übernutzten Weinbergböden eine Erholungsphase zu ermöglichen. Durch die Förderung artenreicher Pflanzenbestände sollen zudem Lebensräume für Bestäuber und andere Wildtiere verbessert werden.
Das Programm "Brache im Weinbau" ergänzt die bestehenden FAKT-II-Förderoptionen. Winzer erhalten damit gezieltere Unterstützung, um Produktivität und Umweltschutz in Einklang zu bringen. Antragsfrist für 2027 ist der 15. Mai – die Vorgaben zu Aussaat und Meldung werden streng kontrolliert, um die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen.






