Beamtenbund wirft Regierung Verfassungsbruch bei Besoldungsreform vor
Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert Regierungsentwurf zur Besoldungsreform scharf
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat schwere Bedenken gegen den Entwurf des Bundes für eine Reform der Beamtenbesoldung angemeldet. Zwar begrüßt die Organisation Teile des Vorhabens, bezeichnet jedoch zentrale Passagen als „verfassungswidrig“ und fordert dringende Nachbesserungen. Streitpunkte sind vor allem die Gehaltsabstände bei höheren Beamten sowie die Abschaffung des „Alleinverdiener-Prinzips“.
Im Fokus der DBB-Kritik stehen die Besoldungsgruppen der B-Skala, die für Führungsbeamte gelten. Laut aktuellem Entwurf sollen diese Beamten geringere Gehaltserhöhungen erhalten als Beschäftigte der niedrigeren A-Skala. Der Verband hält den geplanten Abstand von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 für zu gering und damit für einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zur Differenzierung der Bezüge.
Ein weiterer zentraler Konfliktpunkt ist die Streichung des Alleinverdiener-Modells. Künftig soll bei der Besoldung auch das Einkommen des Partners berücksichtigt werden – eine Änderung, die der DBB als „unzulässig“ zurückweist. Der Verband argumentiert, das Partnereinkommen liege „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ und führe daher zu einer ungerechtigten Benachteiligung.
In seiner Stellungnahme berufen sich die Beamtenvertreter auf zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Trotz der Vorbehalte begrüßt der DBB einzelne Reformelemente, etwa die geplanten höheren Einstiegsgehälter im Bundesdienst. Das Bundesinnenministerium hat sich bisher jedoch nicht zu den Kritikpunkten an der B-Skala geäußert, wie aus Medienanfragen hervorgeht.
Der DBB pocht nun auf eine „grundlegende Überprüfung“ der Einkommensabstände innerhalb der B-Besoldung. Die aktuelle Fassung des Entwurfs erfülle nicht die notwendigen Standards für eine angemessene Gehaltsstaffelung bei Führungsbeamten, so der Verband.
Die Einwände des DBB offenbaren tiefe Meinungsverschiedenheiten darüber, wie Spitzenbeamte künftig bezahlt werden sollen. Bleibt der Entwurf unverändert, drohen rechtliche Auseinandersetzungen über seine Vereinbarkeit mit den verfassungsmäßigen Besoldungsregeln. Eine Reaktion der Regierung auf die Forderungen nach Nachbesserungen steht bisher aus.






