BGH-Urteil: Landwirt gewinnt 15-jährigen Streit um mangelhaftes Silo
Ein jahrelanger Rechtsstreit um ein mangelhaftes Silo hat nun endlich ein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zugunsten eines Landwirts und verurteilte das Bauunternehmen, sämtliche Reparaturkosten zu übernehmen. Der Fall, der sich über mehr als ein Jahrzehnt hinzog, drehte sich um ein 2010 errichtetes Befahrsilo, das kurz nach der Fertigstellung strukturelle Mängel aufwies.
Das Silo war im September 2010 von einer Baufirma für den Landwirt errichtet worden. Schon wenig später zeigten sich Risse und unebene Oberflächen. Besorgt um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.
2015 beantragte der Landwirt eine Vorabzahlung von 120.000 Euro, um die notwendigen Reparaturen zu finanzieren. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst vollständig recht und sprach ihm die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte den Betrag später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt müsse einen Teil der Kosten tragen, da er das Silo über Jahre genutzt habe.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Am 27. November 2025 entschied dieser im Verfahren VII ZR 112/24, die vorherige Entscheidung aufzuheben. Das Gericht urteilte, dass das Bauunternehmen allein für die Beseitigung der Mängel verantwortlich sei – unabhängig von der Nutzungsdauer des Silos.
Mit dem endgültigen Urteil muss der Landwirt die Reparaturkosten nicht länger mittragen. Das Bauunternehmen hat nun sämtliche Ausgaben für die Behebung der Silomängel zu übernehmen. Damit endet ein Rechtsstreit, der über 15 Jahre andauerte.






