08 April 2026, 04:13

Brandenburg verbietet religiöse Symbole in Gerichten – für mehr Neutralität der Justiz

Ein Plakat mit einer gelb-schwarzen gestreiften Flagge mit einem grünen und gelben Streifen und einem Text darunter, der 'König Wilhelm II von Württemberg' lautet.

Brandenburg verbietet religiöse Symbole in Gerichten – für mehr Neutralität der Justiz

Brandenburg will religiöse Symbole in Gerichten verbieten

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Brandenburg plant die Einführung eines Neutralitätsgesetzes, das religiöse Symbole in Gerichtsgebäuden untersagt. Mit dem Vorhaben soll vermieden werden, dass Richter:innen und Justizmitarbeiter:innen als befangen wahrgenommen werden. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Regelungen erlassen.

Der Gesetzentwurf folgt anhaltenden Debatten in Deutschland über religiöse Symbole, die von Beamten im Dienst getragen werden. Immer wieder gab es Kontroversen um Kopftücher, Kippen oder Kreuze in amtlichem Kontext. Die rot-schwarze Koalitionsregierung Brandenburgs hatte die Maßnahme bereits in ihrem Koalitionsvertrag verankert und erhält nun Rückendeckung vom Landesrichterbund.

Das Potsdamer Justizministerium berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 als rechtliche Grundlage. Das Gericht hatte damals Einschränkungen religiöser Bekundungen gestattet, um die Unparteilichkeit der Justiz zu wahren. Künftig wären sichtbare Symbole wie Kopftücher, Kippen oder Kreuze während Gerichtsverhandlungen verboten.

Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbunds, begrüßt den Plan. Er regte an, das Verbot auch auf ehrenamtliche Richter:innen und selbst auf Tattoos mit religiösem Bezug auszuweiten. Wann das Gesetz formal eingeführt wird, steht jedoch noch nicht fest.

Ziel der Regelung ist es, das Vertrauen der Bürger:innen in die Rechtsprechung zu stärken, indem sichergestellt wird, dass Urteile frei von religiösen Einflüssen erscheinen. Recht soll allein nach Gesetz und Gerechtigkeit gesprochen werden. Brandenburgs Vorstoß reiht sich damit in bestehende Neutralitätsgesetze anderer Bundesländer ein.

Quelle