Bundesapothekerkammer fordert harte Strafen für illegale Medikamenten-Rabatte
Theo SchmidtBundesapothekerkammer fordert harte Strafen für illegale Medikamenten-Rabatte
Die Bundesapothekerkammer (ABDA) fordert schärfere Strafen für Apotheken, die gegen die Preisvorschriften für verschreibungspflichtige Medikamente verstoßen. Nach den neuen Vorschlägen könnten Bußgelder von bis zu 300.000 Euro eingeführt werden, deren Einhaltung vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) überwacht werden soll. Damit will man den anhaltenden illegalen Rabattpraktiken entgegenwirken – insbesondere bei niederländischen Versandapotheken, die in Deutschland tätig sind.
Die jüngsten Empfehlungen der ABDA richten sich gegen Apotheken, die das deutsche System der Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel umgehen. Der Verband plädiert dafür, bestehende vertragliche Sanktionen in direkte Geldstrafen umzuwandeln und dem BAS die Befugnis zu übertragen, diese durchzusetzen. Bis die Strafen vollständig beglichen sind, schlägt die ABDA vor, betroffenen Apotheken die Belieferung von Versicherten zu entziehen.
Die Vorschläge sehen zudem ein explizites Verbot von Rabatten, Boni oder anderen finanziellen Anreizen für verschreibungspflichtige Medikamente vor. Die ABDA argumentiert, dass einheitliche Preise essenziell für die Arzneimittelsicherheit und eine gleichbleibend hohe pharmazeutische Versorgung seien. Bisher bieten niederländische Versandapotheken trotz der Regelungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) weiterhin illegale Nachlässe an.
Der Paritätische Ausschuss hat bisher auf Sanktionen verzichtet, aus Sorge vor möglichen Schadensersatzforderungen. Gleichzeitig plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), im Rahmen der anstehenden Apothekenreform die persönliche Haftung für Apotheker abzuschaffen.
Sollten die neuen Bußgelder eingeführt werden, würde dies eine härtere Gangart bei Verstößen gegen die Preisvorgaben bedeuten. Das BAS würde die Durchsetzung übernehmen und so die Einhaltung der deutschen Regeln für verschreibungspflichtige Medikamente sicherstellen. Die Änderungen könnten zudem Schlupflöcher schließen, die von ausländischen Apotheken für nicht genehmigte Rabattaktionen ausgenutzt werden.






