DGB und Gesundheitsministerin Warken liefern sich Streit um 20-Milliarden-Sparplan
Theo SchmidtDGB und Gesundheitsministerin Warken liefern sich Streit um 20-Milliarden-Sparplan
Ein Streit über die Finanzierung des Gesundheitswesens ist zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) entbrannt. Der von der Ministerin vorgeschlagene Sparplan in Höhe von 20 Milliarden Euro stößt bei den Gewerkschaftsführungen auf scharfe Kritik. Diese werfen der Regierung vor, die Kürzungen träfen ungerechtfertigt vor allem Arbeitnehmer und die schwächsten Patientengruppen.
Gesundheitsministerin Nina Warken will mit den Einsparungen die Beitragssätze der Krankenversicherungen stabil halten. Ihr Gesetzentwurf sieht unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente vor – trotz bereits steigender Lebenshaltungskosten. Über den Entwurf soll das Kabinett kommenden Mittwoch abstimmen.
Yasmin Fahimi, Vorsitzende des DGB, bezeichnete die Pläne als "unverantwortlich einseitig zu Lasten der Versicherten". Sie warnte, dass Kürzungen beim Krankengeld besonders Menschen mit chronischen oder schweren Erkrankungen übermäßig belasten würden. Fahimi kritisierte zudem allgemeine Leistungsürzungen, die Patienten zwingen würden, höhere Kosten selbst zu tragen.
Die Gewerkschaftschefin forderte, die Kürzungen vollständig zurückzunehmen. Stattdessen plädierte sie für ein solidarisches Finanzierungsmodell zur Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherung. Fahimi betonte, die Bevölkerung werde Maßnahmen nicht hinnehmen, die die finanzielle Belastung für Arbeitnehmer und einkommensschwache Haushalte weiter verschärften.
Innerhalb der Bundesregierung laufen noch Verhandlungen. Es wird diskutiert, ob Teile des Entwurfs vor der Abstimmung überarbeitet werden sollen.
Der Widerstand des DGB unterstreicht die zunehmenden Konflikte um die Reform der Gesundheitsfinanzierung. Sollte der Plan verabschiedet werden, würden Krankengeld gekürzt und die Medikamentenkosten für Patienten steigen. Die Regierung muss nun entscheiden, ob sie den Entwurf anpasst oder in der vorliegenden Form vorlegt.






