24 May 2026, 00:25

Drei Personen auf Müngstener Brücke lösen Bahn-Chaos und hohe Kosten aus

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Drei Personen auf Müngstener Brücke lösen Bahn-Chaos und hohe Kosten aus

Drei Personen am Müngstener Brücke gesichtet – Bahnverkehr für 41 Minuten unterbrochen

Am Sonntag, dem 8. März 2023, wurden gegen Mittag drei Personen in der Nähe der Müngstener Brücke beobachtet. Ihr Aufenthalt auf den Gleisanlagen führte umgehend zu einer Sperrung der Strecke zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr. Rettungskräfte wurden unverzüglich alarmiert, um die Lage zu klären.

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Augenzeugen hatten die Gruppe – zwei Erwachsene und ein Kind – bereits gegen 12:05 Uhr bemerkt. Die Bundespolizei, die Wuppertaler Polizei sowie die Feuerwehren aus Solingen und Remscheid rückten zum Einsatzort aus.

Die beiden Erwachsenen gaben später an, eine Navigations-App habe sie auf die Brücke geleitet. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass deutlich sichtbare Verbotszeichen vorhanden gewesen seien, die zu beachten waren. Infolgedessen leitete die Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unbefugten Betretens der Gleisanlagen gegen die beiden ein.

Die Unterbrechung verursachte erhebliche Kosten: Die Bundespolizei verzeichnete Einsatzkosten in Höhe von 99,60 Euro, während die Feuerwehr Solingen insgesamt rund 656 Euro in Rechnung stellte. Die Stadt Solingen hat inzwischen einen offiziellen Kostenbescheid nach kommunalen Vorschriften erlassen. Die Wuppertaler Polizeidirektion forderte hingegen je Schuldner 118,50 Euro ein; der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase.

Die Stadt Remscheid prüft noch, ob weitere Kosten geltend gemacht werden, hat jedoch noch keinen Zeitrahmen für eine Entscheidung festgelegt.

Der Vorfall führte zu einer 41-minütigen Unterbrechung des Schienenverkehrs und löste mehrere Einsatzmaßnahmen aus. Die Behörden wiesen erneut auf die Gefahren unberechtigten Zutritts zu Gleisanlagen hin – von möglichen rechtlichen Konsequenzen bis zu Verkehrsbehinderungen. Die finanziellen und betrieblichen Folgen des Vorfalls werden weiterhin von den zuständigen Kommunalverwaltungen geprüft.

Quelle