Emmendingen plant neue Gebühren für Obdachlosenunterkünfte ab Mai 2026
Nina BrandtEmmendingen plant neue Gebühren für Obdachlosenunterkünfte ab Mai 2026
Emmendingens Stadtrat stimmt am 28. April 2026 über neue Gebühren für Obdachlosenunterkünfte ab
Die aktualisierten Sätze sollen sämtliche wohnungsbezogene Kosten decken und gleichzeitig die finanzielle Stabilität des Systems gewährleisten. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen zum 1. Mai 2026 in Kraft.
Die vorgeschlagene Gebührenstruktur variiert je nach Standort: In der Unterkunft Hebelstraße 1 fallen monatlich 22,50 Euro pro Quadratmeter an, während die Einrichtung Am Sportfeld mit 22 Euro pro Quadratmeter etwas günstiger bleibt. Für größere Unterkünfte wie das Heim an der Bundesstraße beträgt die Pauschale etwa 439 Euro pro Person und Monat.
In den Gebühren enthalten sind Miete, Nebenkosten, Wasser, Müllabfuhr, Instandhaltung sowie die Grundausstattung. Die Stadt betont, dass die Anpassungen rein kostendeckend gestaltet sind und keine Gewinnabsicht besteht. Zudem wird hervorgehoben, dass die Unterkünfte nur als Übergangslösung dienen – langfristig soll den Bewohnern der Wiedereinstieg in den regulären Wohnungsmarkt ermöglicht werden.
Allerdings erschwert der angespannte Mietmarkt in Emmendingen weiterhin die Reintegrationsbemühungen.
Falls der neue Gebührenrahmen beschlossen wird, gilt er ab dem 1. Mai 2026. Er sichert die Deckung aller Betriebskosten bei gleichbleibend gemeinnütziger Ausrichtung. Bedürftige, die vorübergehend auf eine Unterkunft angewiesen sind, zahlen dann je nach Art der Beherbergung angepasste Beträge.






