Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem NS-Slogan in Artikel
Matteo KrauseErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem NS-Slogan in Artikel
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der umstrittene Beitrag veröffentlichte einen Text aus dem Jahr 1931, der ursprünglich in einer sozialdemokratischen Zeitung erschienen war und einen Slogan enthielt, der mit NS-Organisationen in Verbindung gebracht wird. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat den Fall nun übernommen.
Die Ermittlungen gehen auf eine Beschwerde zurück, die bei Hessen Gegen Hetze eingereicht wurde – einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte, die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) kooperiert. Im Mittelpunkt steht ein Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'". Darin wurde ein Bericht aus dem Jahr 1931 von "Das Reichsbanner", einer SPD-nahen Zeitung, wiedergegeben, der die Parole "Alles für Deutschland" enthielt – einen Spruch, der historisch von der NS-SA in den 1930er-Jahren verwendet wurde. Nach deutschem Recht ist die Verwendung solcher Symbole nicht automatisch strafbar, sofern sie zu Bildungs- oder historischen Berichtswecken erfolgt.
Ursprünglich war der Fall an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) verwiesen worden, bevor er an die Staatsanwaltschaft Augsburg weitergeleitet wurde. Die Herausgeber der Achse des Guten behaupten, die Behörden hätten lediglich vage bestätigt, dass Ermittlungen laufen, ohne weitere Details zu nennen.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Slogan juristische Konsequenzen nach sich zieht. 2024 wurde der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke zweimal wegen der öffentlichen Verwendung von "Alles für Deutschland" in Reden zu Geldstrafen verurteilt. Die Parole gilt aufgrund ihrer NS-Vergangenheit weiterhin als Symbol einer verfassungsfeindlichen Organisation.
Die Beschwerde gegen das Blog ging von einer namentlich nicht bekannten Person aus, die Hessen Gegen Hetze alarmiert hatte. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass das Portal über diesen konkreten Artikel hinaus umfassender geprüft wird. Eine der Autorinnen des Blogs, Anabel Schunke, wird weiterhin als Mitwirkende geführt.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg bearbeitet den Fall, hat jedoch noch keine Anklage erhoben. Die Entscheidung könnte davon abhängen, ob die Verwendung des Slogans im Artikel als historische Berichterstattung gewertet wird oder gegen Gesetze verstößt, die die Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole verbieten. Die Herausgeber des Blogs warten weiterhin auf weitere Stellungnahmen der Ermittler.






