12 March 2026, 08:15

Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Social-Media-Vorwürfen freigesprochen

Ein grüner Zettel mit der Aufschrift 'Elections municipales' vor einem weißen Hintergrund.

Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Social-Media-Vorwürfen freigesprochen

Der Freiburger Regierungspräsidium hat Bürgermeister Martin Horn von Vorwürfen im Zusammenhang mit seiner Aktivität in sozialen Medien freigesprochen. Im Mittelpunkt der Prüfung standen zwei Beiträge, die Anfang 2026 – nur wenige Monate vor der Oberbürgermeisterwahl – veröffentlicht wurden. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die Veröffentlichungen keine Wahlkampfregeln verletzten.

Untersucht wurden zwei Posts vom 28. Januar und 3. Februar 2026, in denen Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz beschrieben wurden. Beide erschienen etwa drei Monate vor der Wahl am 26. April und noch bevor die Stelle des Oberbürgermeisters offiziell ausgeschrieben war. Die Ermittler stellten fest, dass die Inhalte sich auf kommunale Aufgaben wie öffentliche Dienstleistungen und Sicherheit konzentrierten, statt auf politische Werbung.

Nach den Wahlrichtlinien gelten in der sogenannten "heißen Phase" – also in den vier bis sechs Wochen unmittelbar vor der Abstimmung – strengere Vorgaben. Da die Beiträge deutlich außerhalb dieses Zeitraums geteilt wurden, verstießen sie nicht gegen die Regeln. Der Regierungspräsidium bestätigte zudem, dass die Nutzung öffentlicher Mittel für offizielle Amtskonten rechtmäßig ist, sofern die Updates der Transparenz und Bürgerinformation dienen.

Weitere Details zu übergeordneten Trends im Wahlkampf in Freiburg oder zur politischen Stimmung vor der Wahl 2026 lagen nicht vor.

Die Entscheidung bedeutet, dass gegen Horns Beiträge keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden betonten erneut, dass sachliche Informationen über die kommunale Arbeit außerhalb der gesperrten Vorwahlphasen zulässig bleiben. Das Urteil schafft Klarheit über die Grenzen der Nutzung sozialer Medien durch Amtsinhaber während Wahlperioden.

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