Gericht gibt Grünen-Politikerin Schedlich im Streit mit Gelbhaar teilweise recht
Leni RichterGericht gibt Grünen-Politikerin Schedlich im Streit mit Gelbhaar teilweise recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Die Entscheidung fällt nach einem langwierigen Streit über Aussagen in einer eidesstattlichen Versicherung. Der Fall hatte besondere Aufmerksamkeit erregt, da er mit früheren #MeToo-Vorwürfen zusammenhing, die sich später als unbelegt herausstellten.
Ausgelöst wurde die Kontroverse, als der Rundfunksender RBB 2024 mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtete. Keine davon stammte von Schedlich, doch sie reichte später eine eidesstattliche Erklärung mit eigenen Äußerungen über den Politiker ein. Gelbhaar wies alle Vorwürfe zurück und bezeichnete sie als falsch und haltlos. Nach der Überprüfung zahlreicher Anschuldigungen, die sich nicht bestätigen ließen, entschuldigte sich der RBB schließlich für seine Berichterstattung.
Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte nun, dass Schedlich bestimmte Aussagen über Gelbhaar wiederholen dürfe, erkannte jedoch an, dass Teile des Streits auf widersprüchlichen Darstellungen beruhten. Der juristische Erfolg kommt für Schedlich, nachdem Gelbhaar bereits schwere Konsequenzen hinnehmen musste: Er verlor seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 und schied vorzeitig aus dem Parlament aus.
Der Fall verdeutlicht die Komplexität öffentlicher Vorwürfe und rechtlicher Verantwortung. Zwar wurden Schedlichs Äußerungen teilweise bestätigt, doch die weiteren #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar konnten gerichtlich nie belegt werden.
Mit dem Urteil darf Schedlich bestimmte Behauptungen erneut äußern, doch die weitreichenden Folgen der Anschuldigungen bleiben bestehen. Gelbhaars politische Karriere endete nach dem Verlust seiner Nominierung und seines Mandats. Die Entscheidung unterstreicht zudem die rechtliche Bedeutung eidesstattlicher Versicherungen – selbst in Fällen, in denen umfassendere Vorwürfe sich nicht verifizieren lassen.






