24 April 2026, 18:40

Gifhorns Haushalt 2026 genehmigt: 39 Millionen für Sport, Straßen und Infrastruktur

Kommunale Aufsicht genehmigt den Haushalt 2026 der Stadt Gifhorn

Gifhorns Haushalt 2026 genehmigt: 39 Millionen für Sport, Straßen und Infrastruktur

Der Haushalt 2026 der Stadt Gifhorn erhält volle Zustimmung der Kreisaufsichtsbehörde

Nach wochenlangen detaillierten Beratungen und finanziellen Prüfungen hat die Aufsichtsbehörde des Landkreises Gifhorn den Haushaltsplan 2026 ohne Einwände genehmigt. Bürgermeister Matthias Nerlich bestätigte, dass die Bürgerinnen und Bürger keine Steuererhöhungen zu erwarten haben, während wichtige kommunale Leistungen weiterhin vollumfänglich finanziert bleiben.

Die Haushaltsverhandlungen umfassten eine gründliche Prüfung sämtlicher Ausgaben und Projekte. Die Verantwortlichen stellten sicher, dass jede Mittelvergabe sachlich begründet war, bevor die finalen Zahlen festgesetzt wurden. Die genehmigte Fassung sieht eine Kreditaufnahme von rund 39 Millionen Euro vor, die für Investitionen und Maßnahmen zur Förderung der lokalen Entwicklung vorgesehen sind.

Schwerpunkte des neuen Haushalts: Vielfältige Verbesserungen für die Region Zu den zentralen Vorhaben zählen der Bau einer Zweifeld-Sporthalle, die Sanierung mehrerer Straßenabschnitte sowie der Neubau des örtlichen Schießstandes. Mit diesen Projekten sollen öffentliche Einrichtungen und die Infrastruktur in der gesamten Kommune aufgewertet werden.

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Rechtlich in Kraft treten wird der Haushalt nach Ablauf der vorgeschriebenen öffentlichen Auslegungsfrist am 7. Mai 2026. Bis dahin haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das vollständige Dokument einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Nerlich betonte, dass die Genehmigung den Weg für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ebnet.

Grünes Licht für die Projekte 2026 – ohne zusätzliche Belastungen Mit der Freigabe des Haushalts kann die Stadtverwaltung nun die Umsetzung der Vorhaben für 2026 in Angriff nehmen. Die 39 Millionen Euro Kreditmittel fließen in die Modernisierung von Sportstätten, Straßen und öffentlichen Einrichtungen. Für die Einwohner bedeutet dies: keine zusätzlichen Steuerlasten und der Erhalt der freiwilligen Leistungen auf dem gewohnten Niveau.

Quelle