22 March 2026, 16:15

Krebsklinik zahlt nach Rezept für toten Patienten – ein teurer Irrtum mit Folgen

Eine handgezeichnete Skizze auf Papier, die einen Mann und eine Frau auf einem Sofa sitzend zeigt, mit einem Vorhang und einer Tür im Hintergrund und dem Text "Der sterbende Patient des Arztes letzte Gebühr" unten.

Krebsklinik zahlt nach Rezept für toten Patienten – ein teurer Irrtum mit Folgen

Bayerische Krebsklinik muss Kosten zurückerstatten – nach Rezept für verstorbenen Patienten

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Ein Münchner Sozialgericht hat eine bayerische Krebsklinik zur Rückzahlung von Medikamentenkosten verurteilt, nachdem diese ein Rezept für einen bereits verstorbenen Patienten ausgestellt hatte. Das Gericht erklärte die Verordnung für ungültig und wies damit auf Mängel im Praxismanagement hin. Der Fall wirft die Frage auf, wie elektronische Patientenakten (ePA) künftig solche Fehler verhindern könnten.

Im konkreten Fall ging es um ein Rezept für Pamorelin, ein injizierbares Medikament zur Behandlung von Prostatakrebs. Die Klinik hatte es ausgestellt, obwohl der Patient zu diesem Zeitpunkt bereits tot war – woraufhin die Krankenkasse eine Kostenerstattung forderte. Das Gericht räumte zwar die finanziellen Belastungen ein, unter denen Onkologen stehen, betonte jedoch, dass ein einfacher Anruf zur Bestätigung des Patientenstatus den Fehler hätte vermeiden können.

Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde in Deutschland zwar bereits 2021 eingeführt, doch ihre Nutzung blieb bis 2025 gering: Weniger als 2 Prozent der Versicherten nutzten sie freiwillig. Erst ab Oktober 2025 wurden Kliniken, Praxen und Apotheken verpflichtet, Daten einzupflegen; die flächendeckende Einführung in Modellregionen begann im Januar 2025. Seit März 2026 gilt ein Opt-out-System, und der Zugang wurde über den elektronischen Personalausweis (ePass) vereinfacht. Ziel ist es, Patientendaten wie Befunde und Medikationspläne zentral zu bündeln.

Ob die ePA tatsächlich Fehler in der Onkologie verhindern kann, bleibt jedoch unklar. Im vorliegenden Fall urteilte das Gericht, dass Vertragsärzte nach dem Tod eines Patienten keine Leistungen – etwa Arztberichte – mehr abrechnen dürfen. Künftig könnten ePA-Meldungen Ärzte jedoch zeitnah über den Tod eines Patienten informieren und so solche Versehen reduzieren.

Die Klinik muss nun die Rezeptkosten zurückerstatten – ein Präzedenzfall für strengere Kontrollen in Arztpraxen. Gleichzeitig unterstreicht der Fall das Potenzial der ePA, die Kommunikation zwischen Behandlern zu verbessern. Eine vollständige Einführung des Systems könnte ähnliche Fehler vermeiden, indem es Echtzeit-Zugriff auf kritische Patientendaten ermöglicht.

Quelle