Lörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Industriegebiete
Theo SchmidtLörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Industriegebiete
Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein
Nach der Zustimmung des Stadtrats wird Lörrach schärfere Vorschriften für die Prostitution einführen: Ein überarbeitetes Verordnungsgesetz zu Sperrbezirken verbietet künftig das Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet und beschränkt Bordelle auf zwei ausgewiesene Industriegebiete.
Die neuen Regelungen sollen klarere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und zugleich sensible Standorte schützen. Der Stadtrat wird die Verordnung am 28. April 2026 offiziell beschließen. Entwickelt wurde sie in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg, um eine praktikable Umsetzung zu gewährleisten.
Laut den aktualisierten Bestimmungen sind Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 der Lörracher Gewerbegebiete künftig verboten. Nur in zwei festgelegten Industriezonen bleiben solche Einrichtungen weiterhin erlaubt. Incall-Dienstleistungen, bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen, bleiben zwar grundsätzlich legal, könnten aber zusätzlichen Auflagen unterliegen.
Sobald die Verordnung im Staatsanzeiger veröffentlicht wird, gilt ein flächendeckendes Verbot der Straßenprostitution. Nicht direkt geregelt sind hingegen Kurzzeitwohnungen, die für prostituierte Tätigkeiten genutzt werden – ihr Status bleibt vorerst unverändert.
Die überarbeitete Verordnung tritt unmittelbar nach ihrer offiziellen Verkündung in Kraft. Sie sieht strengere Kontrollen vor, wo prostituitionsnahe Betriebe ansässig sein dürfen, lässt jedoch bestimmte bestehende Angebote zu. Die Behörden betonen, wie wichtig klare rechtliche Strukturen seien, um sowohl Anwohner als auch schützenswerte Bereiche zu bewahren.






