Mainz ändert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen statt Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen umfassen neue Regelungen, wer die Abgabe entrichten muss und wie sich Unternehmen an das System anpassen sollen.
Die überarbeitete Fassung wird in Kürze einem wichtigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Eine zentrale Neuerung verlagert die Steuerpflicht von den Betrieben auf die Gäste. Künftig tragen nicht mehr Hotels oder Vermieter die Kosten, sondern die Besucher selbst.
Eine weitere Anpassung schützt Unternehmen mit bestehenden Verträgen: Vereinbarungen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, bleiben bis zum 31. März 2027 von der Zahlungspflicht ausgenommen. Diese Übergangsphase soll den Wechsel zum neuen System erleichtern.
Der Finanz- und Hauptausschuss wird die geänderte Satzung am 6. Mai 2026 prüfen. Nach dieser Begutachtung geht der Entwurf zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat. Die überarbeitete Verordnung führt klarere Regelungen zur Steuerpflicht ein und sieht eine schrittweise Umstellung für betroffene Unternehmen vor. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen nach dem Beschluss des Stadtrats in Kraft. Unternehmen und Gäste müssen sich dann an die aktualisierten Vorgaben anpassen.






