16 March 2026, 12:24

Neue Regeln für Wundversorgung: Was Ärzte und Patienten jetzt wissen müssen

Eine alte deutsche Visitenkarte mit einem Bild von einem Paar Handschuhen und einem Text, der den Inhalt der Karte beschreibt.

Neue Regeln für Wundversorgung: Was Ärzte und Patienten jetzt wissen müssen

In Deutschland gelten seit Kurzem neue Regelungen, die die Verschreibung und Erstattung von Wundversorgungsprodukten betreffen. Die Änderungen sehen strengere Kriterien vor, nach denen Verbände von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Hersteller müssen nun nachweisen, dass ihre Produkte bestimmte medizinische Standards erfüllen, bevor sie in die Verschreibungsliste aufgenommen werden können.

Nach den aktualisierten Vorschriften müssen Hersteller von Wundheilprodukten einen Antrag beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stellen. Sie müssen dabei belegen, dass ihr Produkt die gesetzliche Anforderung der medizinischen Notwendigkeit erfüllt. Nach der Genehmigung wird das Produkt in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen und kann somit verschrieben sowie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Über einen Antrag wird in der Regel innerhalb von 90 Tagen entschieden.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Medikamenten gelten Wundauflagen als Medizinprodukte. Das bedeutet, dass sie zwar weiterhin auf Kosten der Krankenkasse verschrieben werden können, allerdings nur dann, wenn sie auf dem Rezept eindeutig angegeben sind. Ärzte müssen den genauen Produktnamen sowie die Pharmazentralnummer (PZN) des Herstellers angeben, um Verwechslungen zu vermeiden.

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Die neuen Regelungen verpflichten Apotheken und Ärzte nicht dazu, zu prüfen, ob ein verschriebener Verband den aktualisierten Kategorien entspricht. Zudem gelten für diese Produkte nicht die üblichen Austauschregeln für generische Alternativen. Während die meisten Wundversorgungsprodukte nun strengeren Kriterien unterliegen, ermöglicht eine Übergangsregelung, dass bestimmte nicht gelistete Produkte bis Ende 2026 weiter erstattungsfähig bleiben. Für einige bestehende Wundversorgungsmaterialien gilt eine kürzere Frist bis Ende 2023.

Aktuell sind elektronische Rezepte für Medizinprodukte noch nicht möglich, sodass Ärzte weiterhin Papierrezepte ausstellen müssen. Neben dem Nachweis der medizinischen Notwendigkeit sind keine weiteren Studien oder spezifischen Parameter für die Aufnahme in die Erstattungsliste vorgeschrieben.

Das überarbeitete System soll sicherstellen, dass nur medizinisch notwendige Wundversorgungsprodukte von den Krankenkassen übernommen werden. Bis Ende 2026 qualifizieren sich einige ältere Produkte noch über die Übergangsbestimmungen. Bis auf Weiteres müssen Rezepte in Papierform ausgestellt werden, wobei klare Angaben erforderlich sind, um Verzögerungen bei der Abgabe zu vermeiden.

Quelle