17 March 2026, 10:15

Niedersachsen vereinheitlicht Arzneimittelversorgung für Arztpraxen ab Juli

Ein Arzt in lila Handschuhen verimpft einem Mann ein Medikament mit einer Spritze in den Mund.

Niedersachsen vereinheitlicht Arzneimittelversorgung für Arztpraxen ab Juli

Neue Vereinbarung in Niedersachsen: Apothekenversorgung für Arztpraxen wird vereinheitlicht

In Niedersachsen ist eine neue Vereinbarung zur Vereinfachung der Arzneimittelbelieferung von Arztpraxen durch Apotheken unterzeichnet worden. Der zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen geschlossene Vertrag ersetzt ein veraltetes Flickwerk aus unterschiedlichen Regelungen durch ein einheitliches, standardisiertes System. Die Neuregelung tritt am 1. Juli in Kraft und soll Bürokratie abbauen, ohne die zuverlässige Versorgung mit essenziellen Behandlungen zu gefährden.

Das bisherige System, das aus zahlreichen separaten Absprachen bestand, war vom LAV zum 31. Dezember 2025 gekündigt worden. Nach monatelangen Verhandlungen entstand nun dieser einheitliche Vertrag. Erstmals gelten damit die gleichen Prioritätsregeln, die bereits für die Abgabe von Fertigarzneimitteln Anwendung finden, auch für Praxisbedarf – also etwa Impfstoffe, Notfallmedikamente oder Verbandsmaterialien, die für mehrere Patient:innen genutzt werden.

Apotheken, die Vertragsärzt:innen mit Impfstoffen beliefern, erhalten zunächst 80 Cent pro Dosis. Sobald vorab definierte Vertragsziele erreicht sind, steigt die Vergütung auf einen Euro. Um Lieferengpässe zu vermeiden, wurde zudem eine Friedenspflicht bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung verlängert.

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Die Änderungen betreffen alle Apotheken in Niedersachsen, die vertragsärztliche Praxen beliefern. Zwar wurde die genaue Zahl der betroffenen Apotheken nicht genannt, doch markiert die Vereinbarung einen Schritt hin zu einem moderneren und kohärenteren Ansatz.

Der neue Vertrag vereinfacht die Bereitstellung von Praxisbedarf durch Apotheken und reduziert administrative Hürden. Gleichzeitig führt er klarere Abrechnungsstrukturen ein und sichert durch die Friedenspflicht eine unterbrechungsfreie Versorgung. Das System soll mindestens bis Ende 2025 gelten.

Quelle