Preisdeckel für Medikamente bleibt bis 2026 – warum das Patienten und Kassen entlastet
Nina BrandtPreisdeckel für Medikamente bleibt bis 2026 – warum das Patienten und Kassen entlastet
Deutschland wird die Preisdeckelung für verschreibungspflichtige Medikamente bis 2026 verlängern, um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen. Die Maßnahmen, zu denen auch verpflichtende Rabatte für Hersteller gehören, haben den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2024 bereits Einsparungen in Höhe von 2,19 Milliarden Euro gebracht. Ohne diese Regulierungen könnten die Zusatzbeiträge für Versicherte bis 2026 auf bis zu 2,9 Prozent ansteigen.
Die Preisdeckelung und die Herstellerrabatte gelten für Arzneimittel, die unter §130a des Sozialgesetzbuchs (SGB V) fallen. Seit 2018 ermöglicht ein Inflationsausgleichsmechanismus begrenzte Preiserhöhungen, wodurch die Pharmabranche 2025 mit 170 Millionen Euro und 2026 voraussichtlich mit 79 Millionen Euro entlastet wird. Strenge Obergrenzen bleiben jedoch bestehen und verhindern Preissprünge über die Inflationsanpassung hinaus.
Innerhalb des Systems gibt es gewisse Spielräume: Unternehmen in existenziellen finanziellen Schwierigkeiten können Befreiungen von den gesetzlichen Rabattpflichten beantragen. Bei Kinderarzneimitteln und versorgungsrelevanten Medikamenten sind grundsätzliche Preiserhöhungen von bis zu 50 Prozent zulässig, während die Deckelung für Immunglobuline gelockert wurde.
Verhandlungen über die Preise neuer Medikamente bleiben gemäß §130a Absatz 3a SGB V mit dem GKV-Spitzenverband, dem Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen, möglich. 2023 umfassten die Rabatte unter anderem eine feste Apothekenrückvergütung von 1,77 Euro pro Rezept, wobei die Sätze je nach Medikament variierten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigte diese Maßnahmen in seiner Jahresbilanz und betonte deren Bedeutung für die Stabilisierung der Beitragssätze.
Experten warnen, dass eine Aufhebung der Preisdeckelung die Zusatzbeiträge weiter in die Höhe treiben würde – auf voraussichtlich 2,9 Prozent bis 2026. Die Fortführung dieser Kostendämpfungsmaßnahmen gilt als unverzichtbar, um das System vor weiteren finanziellen Belastungen zu schützen.
Die verlängerte Preisdeckelung und die Rabattregelungen bleiben damit in Kraft, um die Ausgaben im Gesundheitswesen zu begrenzen. Die gesetzlichen Krankenkassen profitieren weiterhin von sinkenden Arzneimittelkosten, während die Pharmahersteller begrenzte Möglichkeiten für Preisanpassungen behalten. Ziel der Maßnahmen ist es, die Bezahlbarkeit für Patientinnen und Patienten mit der wirtschaftlichen Stabilität der Hersteller in Einklang zu bringen.






