Rechtsexperte fordert radikale Wende bei der Ahndung von Schwarzfahren in Deutschland
Nina BrandtRechtsexperte fordert radikale Wende bei der Ahndung von Schwarzfahren in Deutschland
Rechtsexperte Helmut Frister fordert grundlegende Reform bei der Ahndung von Schwarzfahren
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für weitreichende Änderungen im Umgang mit Schwarzfahren in Deutschland. Die aktuelle strafrechtliche Verfolgung sei unverhältnismäßig und belaste das Justizsystem unnötig, argumentiert er. Seine Forderungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem neue Daten das Ausmaß der Verfolgungsmaßnahmen gegen Verkehrssünder offenlegen.
Frister ist der Ansicht, dass Schwarzfahren nur in Fällen schwerwiegenden Fehlverhaltens als Straftat gewertet werden sollte. Er verweist darauf, dass mittlerweile jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Delikte im Zusammenhang mit Beförderungserschleichung zurückgeht. Dies verstoße gegen den Grundsatz, dass das Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfe.
Sein Reformvorschlag sieht vor, einfaches Schwarzfahren – also ohne gewaltsames Überwinden von Sperren – künftig zivilrechtlich und nicht mehr strafrechtlich zu ahnden. Er vergleicht es mit einem Vertragsbruch, bei dem zwar Bußgelder verhängt werden könnten, aber keine Eintragung ins Strafregister erfolge. Eine bloße Ordnungswidrigkeit lehnt er jedoch ab, da auch hier Zwangshaft letztlich zu einer Freiheitsstrafe führen könne.
Frister betont zudem die finanziellen Kosten für den Staat: Die Strafverfolgung bringe keinen resozialisierenden Nutzen. Seine Äußerungen folgen einer Untersuchung der Neuen Osnabrücker Zeitung aus dem Jahr 2024, der zufolge jeder achte Schwarzfahrfall Fernreisen betraf.
Obwohl Frister eine Reform anmahnt, spricht er sich nicht für eine vollständige Streichung des § 265a StGB aus. Stattdessen schlägt er gezielte Anpassungen vor, um die Gerichte zu entlasten und sicherzustellen, dass die Strafen im angemessenen Verhältnis zur Tat stehen.
Die geplanten Änderungen würden die meisten Schwarzfahrfälle aus den Strafgerichten herausnehmen. Dadurch könnte die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen für Bagatelldelikte sinken. Fristers Konzept zielt darauf ab, richterliche Ressourcen zu schonen, ohne dass Schwarzfahrer straffrei ausgehen.






