20 April 2026, 10:15

Steueränderungen 2025: Warum Apothekenbelege jetzt Ihren Namen brauchen

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Einsparungen, die Steuerzahler seit dem Verhandeln von niedrigeren Arzneimittelpreisen durch Medicare haben werden" mit einem Logo.

Steueränderungen 2025: Warum Apothekenbelege jetzt Ihren Namen brauchen

Neue Steuerregeln für 2025: Wie Apothekenbelege in Deutschland künftig gehandhabt werden

Die Steueränderungen für 2025 wirken sich auf die Abrechnung von Apothekenquittungen in Deutschland aus. Die Anpassungen folgen dem Aus für Papierrezepte und der vollständigen Einführung des E-Rezept-Systems. Steuerzahler müssen nun sicherstellen, dass ihr Name auf allen medizinischen Belegen vermerkt ist, um Abzüge geltend machen zu können.

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte, dass papierbasierte Rezepte nicht mehr ausgestellt werden. Seit Anfang 2024 setzt Deutschland vollständig auf das E-Rezept. Diese Umstellung bedeutet, dass Patienten ihre Krankenversichertenkarte nun direkt am Terminal in der Apotheke verwenden müssen, damit ihr Name auf dem Bon gedruckt wird.

Gültige Apothekenbelege für steuerliche Zwecke müssen den Medikamentennamen, die Rezeptart, den Eigenanteil sowie den vollen Namen des Steuerzahlers enthalten. Quittungen ohne Namensangabe werden für die Steuererklärung 2025 nicht mehr anerkannt – die Übergangsregelung, die anonyme Belege zuließ, lief Ende 2024 aus.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Apotheken können auf Antrag berichtigte Ersatzbelege ausstellen, falls der ursprüngliche Bon den Namen des Steuerpflichtigen nicht aufweist. Allerdings lassen sich nur nicht von der Krankenkasse erstattete Kosten, die in direktem Zusammenhang mit einer Erkrankung stehen, absetzen. Zudem zieht das Finanzamt einen eigenen Beitragsabzug in Höhe von ein bis sieben Prozent des Gesamteinkommens ab, bevor medizinische Aufwendungen berücksichtigt werden.

Fristen für die Steuererklärung 2025: - 31. Juli 2026 (für Selbstdeklarierende) - 28. Februar 2027 (bei Nutzung eines Steuerberaters)

Steuerzahler sollten ab sofort prüfen, ob ihr Name auf allen Apothekenbelegen vermerkt ist. Fehlt diese Angabe, werden Anträge auf Erstattung medizinischer Kosten in der Erklärung für 2025 abgelehnt. Die Neuerungen sind Teil des digitalen Wandels im Gesundheitswesen und strengerer Prüfmechanismen der Finanzbehörden.

Quelle