Stichwahlen im Landkreis Landshut: Wer wird neuer Landrat und Bürgermeister?
Matteo KrauseStichwahlen im Landkreis Landshut: Wer wird neuer Landrat und Bürgermeister?
Stichwahlen für Landrat und Bürgermeister finden im Landkreis Landshut am 22. März 2026 statt
Am 22. März 2026 stehen im Landkreis Landshut Stichwahlen für den Landrat bzw. die Landrätin sowie für Bürgermeisterposten in fünf Gemeinden an. Während zwei Kandidaten um die Spitze der Kreisverwaltung konkurrieren, entscheiden die Wähler in mehreren Orten über ihre künftigen Bürgermeister. Die Stichwahlunterlagen sollen noch in dieser Woche in den Gemeinden eintreffen.
Bei der Stichwahl um das Amt des Landrats bzw. der Landrätin des Landkreises Landshut treten zwei Bewerber an: Alfred Holzner (Freie Wähler), der amtierende Landrat, erreichte im ersten Wahlgang 43,1 Prozent der Stimmen. Seine Herausforderin, die Architektin, Unternehmerin und derzeitige Stellvertreterin Claudia Geilersdorfer (CSU), kam auf 30,7 Prozent. Geilersdorfer wirbt mit einem Programm für Zusammenhalt und Führung, während Holzner für die Freien Wähler antritt.
Auch in den Gemeinden Bayerbach bei Ergoldsbach, Essenbach, Geisenhausen, Rottenburg an der Laaber und Velden wird es eine Stichwahl geben. Dort wählen die Bürger ihren neuen Bürgermeister.
Wer die Frist für die Briefwahl verpasst hat, kann am Sonntag persönlich in den Wahllokalen abstimmen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich, falls die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt. Wähler, die keine automatische Zusendung der Stichwahlunterlagen beantragt haben, können diese mithilfe ihrer ersten Wahlbenachrichtigung nachfordern. Wer sich per QR-Code angemeldet hat, erhält die Unterlagen automatisch.
Bei Fragen können sich Bürger an ihr örtliches Rathaus wenden.
Die Stichwahlen am 22. März 2026 entscheiden über wichtige Führungspositionen in der Region. Die Wähler haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – auch vor Ort, falls die Briefwahlfrist abgelaufen ist. Die Behörden erinnern daran, die Wahlbenachrichtigungen zu prüfen und bei Bedarf einen Ausweis mitzubringen.






