Winterchaos im Berufsverkehr: Wer zahlt bei Verspätungen durch Schnee und Eis?
Matteo KrauseWinterchaos im Berufsverkehr: Wer zahlt bei Verspätungen durch Schnee und Eis?
Eisige Winterwetterlage sorgt für Chaos im Berufsverkehr in ganz Deutschland
Strenger Frost, Schnee und glatte Straßen führen derzeit zu massiven Verspätungen auf den Arbeitswegen vieler Beschäftigter. Während Arbeitgeber die Löhne weiterzahlen müssen, wenn der Betrieb wetterbedingt schließen muss, können Verspätungen aufgrund der Witterung für Mitarbeiter Lohnabzüge oder sogar disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Nach deutschem Recht sind Unternehmen nicht verpflichtet, Angestellte für Verspätungen zu bezahlen, die auf winterliche Straßenverhältnisse zurückgehen. Die Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besagen, dass Arbeitgeber für ausgefallene Arbeitszeit keinen Lohn zahlen müssen, wenn die Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Heißt im Klartext: Bei Schnee, Eis oder glatten Straßen riskieren Beschäftigte unbezahlte Stunden, wenn sie nicht pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen.
Anders sieht es aus, wenn ein Betrieb selbst wegen extremer Wetterbedingungen nicht öffnen kann. In solchen Fällen trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko – die Mitarbeiter behalten ihren Anspruch auf volles Gehalt. Experten raten Beschäftigten, rechtzeitig mehr Zeit für den Arbeitsweg einzuplanen und den Arbeitgeber umgehend zu informieren, sobald sich Verspätungen abzeichnen.
Wer wiederholt zu spät kommt, ohne sich angemessen auf die Wetterlage vorzubereiten, muss mit Abmahnungen rechnen. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen die Bezahlung kürzen oder auf eine Vergütung für ausgefallene Stunden verzichten, wenn Mitarbeiter keine Anpassungen für ihren Arbeitsweg bei extremem Wetter vornehmen.
Die aktuelle Kältewelle zeigt einmal mehr die rechtlichen Grenzen des Lohnschutzes bei winterlichen Behinderungen auf: Während Unternehmen die Gehälter weiterzahlen müssen, wenn sie wetterbedingt schließen, riskieren verspätete Arbeitnehmer finanzielle Einbußen. Eine klare Kommunikation und frühzeitige Planung bleiben entscheidend, um Konflikte über ausgefallene Arbeitszeit zu vermeiden.






