1,9-Millionen-Strafe für Immobilienfirma wegen illegaler Datensammlung in Baden-Württemberg
Leni Richter1,9-Millionen-Strafe für Immobilienfirma wegen illegaler Datensammlung in Baden-Württemberg
Ein Immobilienverwaltungsunternehmen in Baden-Württemberg wurde mit einer Strafe von 1,9 Millionen Euro wegen der rechtswidrigen Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten belegt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit stellte fest, dass die BREBAU GmbH hochpersönliche Angaben ohne rechtliche Grundlage erhoben und gespeichert hatte.
Das Unternehmen verwaltete über 9.500 Datensätze von potenziellen Mietern, in denen unter anderem Informationen zu Hautfarbe, ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung und Gesundheitszustand erfasst wurden. Solche Daten zählen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu den besonderen Kategorien und dürfen nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen verarbeitet werden.
Die Landesbeauftragte, Dr. Imke Sommer, betonte, dass die DSGVO Ausnahmen nur in seltenen Fällen zulasse. Das Unternehmen habe nicht nur keine rechtmäßige Grundlage für die Datenerhebung vorgewiesen, sondern auch Anfragen betroffener Personen auf Transparenz ignoriert.
Die Strafe wurde auf Basis von Artikel 83 der DSGVO verhängt, der schwere Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen ahndet. Die Behörden wiesen darauf hin, dass die DSGVO auch dem Schutz vor Diskriminierung diene, indem sie die Nutzung sensibler persönlicher Daten streng reglementiert.
Die Höhe der Strafe von 1,9 Millionen Euro spiegelt die Schwere der Verstöße wider, darunter die unrechtmäßige Datenverarbeitung und die Behinderung von Auskunftsrechten. Der Fall unterstreicht, dass Unternehmen die DSGVO-Vorgaben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten strikt einhalten müssen.






