Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung von Philipp Amthor – doch warnt vor Paragraf 188
Leni RichterAutor gewinnt Prozess nach Beleidigung von Philipp Amthor – doch warnt vor Paragraf 188
Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen eines Tweets aus dem Jahr 2020, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arschloch“ bezeichnete, zu einer Strafe verurteilt worden war. Das Verfahren, das auf Grundlage von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eingeleitet wurde, endete zwar zugunsten des Autors – doch dieser warnt, dass andere ohne juristisches Wissen möglicherweise weniger Glück hätten. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die UN denselben Paragrafen wegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit kritisiert.
Der Autor hatte 2021 einen Strafbefehl über 90 Tagessätze erhalten, weil die Staatsanwaltschaft argumentierte, der Tweet habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Da das Verfahren im öffentlichen Interesse geführt wurde, war keine formelle Anzeige nötig. Nach deutschem Recht ermöglichen Strafbefehle Verurteilungen ohne Gerichtsverhandlung – sofern nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt wird.
Der Autor, der auch als Kommunalpolitiker tätig ist, hat selbst Hass und Angriffe am eigenen Leib erfahren. Einmal erstattete er Anzeige gegen einen Mann, der ihm in einem Baumarkt ins Gesicht spuckte – das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Seine Erfahrungen mit persönlichen Belästigungen und juristischen Auseinandersetzungen prägten seine Überzeugung, dass Paragraf 188 grundlegend fehlerhaft ist.
Nach erfolgreicher Anfechtung der Strafe gewann der Autor den Prozess. Dennoch übt er scharfe Kritik an dem Gesetz: Es schüre eher Hass gegen Politiker, als sie zu schützen. Seine Bedenken decken sich mit jüngsten Vorwürfen des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, der eine Reform von Paragraf 188 gefordert hat.
Der Sieg des Autors unterstreicht die Risiken von Strafbefehlen für juristische Laien. Sein Fall trägt zudem zur wachsenden Kritik an Paragraf 188 bei, den Gegner als Bedrohung für die freie Meinungsäußerung sehen. Die jüngste Stellungnahme der UN deutet darauf hin, dass die Forderungen nach einer Änderung des Gesetzes weiter an Fahrt aufnehmen könnten.
