BGH entscheidet über Transparenzpflichten der Schufa beim Bonitäts-Scoring
Theo SchmidtBGH entscheidet über Transparenzpflichten der Schufa beim Bonitäts-Scoring
Ein Rechtsstreit entfaltet sich darüber, wie viel Transparenz Auskunfteien wie die Schufa über ihre Scoring-Systeme bieten müssen. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob Verbraucher:innen tiefere Einblicke in die algorithmischen Entscheidungsprozesse erhalten sollten – gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das das ältere, komplexere System ablösen soll. Dieses basiert auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 und stützt sich auf zwölf klar definierte Kriterien. Die Schufa argumentiert, ihr aktualisierter Ansatz erfülle bereits jetzt höhere Transparenzstandards als künftig gefordert, da sämtliche Faktoren und deren Gewichtung offengelegt würden.
Fünf Kläger:innen haben die Schufa verklagt mit der Begründung, die aktuellen Angaben zur Berechnung der Bonitätswerte seien unzureichend. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden, ob die bisherigen Maßnahmen der Schufa den DSGVO-Anforderungen an Transparenz bei automatisierten Entscheidungen genügen. Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie detailliert Datenkopien nach der Verordnung ausfallen müssen.
Das neue Scoring-Modell soll das alte System bis Ende 2028 vollständig ersetzen. Zudem wird ab November 2026 ein neues rechtliches Rahmenwerk speziell für „materielle Scoring“-Systeme eingeführt.
Die Entscheidung des BGH wird klären, welche Transparenzpflichten bei automatisierten Bewertungen nach der DSGVO gelten. Sie wird auch zeigen, ob die aktuellen Praktiken der Schufa den gesetzlichen Anforderungen an Offenheit im Bonitäts-Scoring gerecht werden. Das Ergebnis könnte künftige Maßstäbe für algorithmische Rechenschaftspflicht im Finanzsektor prägen.






