Brandenburger Landtagsabgeordnete setzen Gehaltserhöhung für 2027 weitgehend aus
Leni RichterBrandenburger Landtagsabgeordnete setzen Gehaltserhöhung für 2027 weitgehend aus
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben beschlossen, den Großteil der für 2027 geplanten Erhöhung ihrer Grundvergütung auszusetzen. Die Entscheidung folgt Forderungen der Oppositionsfraktionen, die Erhöhung vollständig einzufrieren. Durch den Schritt sollen die Ausgaben des Landtags um rund 700.000 Euro gesenkt werden.
Die oppositionellen Fraktionen von AfD und BSW hatten zunächst eine vollständige Aussetzung der für nächstes Jahr vorgesehenen Erhöhung gefordert. Die BSW verlangte konkret einen Stopp beider Bestandteile der Grundvergütung: des lohngebundenen Zuschlags sowie des inflationsbereinigten Anteils.
Nach den aktuellen Regelungen passen sich die Zuschläge automatisch an, wobei die Obergrenze bei 3,5 Prozent liegt. Der lohngebundene Zuschlag beträgt derzeit 8.911,89 Euro pro Monat, der inflationsbereinigte Anteil liegt bei 1.217,22 Euro. Die Wahlkreiszulage und die Altersvorsorgebeiträge – aktuell 270 Euro beziehungsweise 10.399,11 Euro – bleiben unverändert.
Die AfD hatte vorgeschlagen, die Anpassung der Abgeordnetenbezüge nur alle zwei Jahre und auf Basis der Lohnentwicklung vorzunehmen. Nun wurde jedoch der Großteil der geplanten Erhöhung der Grundvergütung ausgesetzt, während der automatische Anpassungsmechanismus im Übrigen bestehen bleibt. In den vergangenen Jahren gab es nicht jährlich Erhöhungen: 2021 und 2022 blieben die Bezüge aufgrund der Coronavirus-Pandemie unverändert.
Die Aussetzung des Großteil der geplanten Erhöhung tritt 2027 in Kraft. Wahlkreiszulage und Altersvorsorgebeiträge bleiben unverändert. Durch die Maßnahme sollen dem Landtag etwa 700.000 Euro erspart bleiben.






