Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Matteo KrauseDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland verpasst EU-Frist für neue Lohntransparenzgesetze
Deutschland hat die von der EU gesetzte Frist für die Einführung neuer Lohntransparenzregeln verpasst. Das Land hätte die Vorschriften bis zum 7. Juni 2026 umsetzen müssen, ist dieser Verpflichtung jedoch nicht nachgekommen. Durch die Verzögerung verstößt Deutschland gegen EU-Recht, das darauf abzielt, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu schließen.
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz soll die Ungleichheit bei den Einkommen bekämpfen. Nach den neuen Regeln können Beschäftigte künftig Auskunft über die durchschnittlichen Gehälter für vergleichbare Positionen verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen zudem regelmäßig ihre Daten zur Gender-Pay-Gap veröffentlichen.
Die Richtlinie sieht weitere Maßnahmen vor, um mehr Fairness zu schaffen. So ist es Arbeitgebern nun untersagt, Bewerber:innen nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen. Zudem müssen sie in Stellenausschreibungen von vornherein die Einstiegsgehälter angeben. Diese Schritte sollen Lohndiskriminierung bereits vor der Einstellung verhindern.
Deutschland verfügt bereits seit 2017 über ein Entgelttransparenzgesetz, doch nutzen es nur wenige Beschäftigte – aus Sorge vor möglichen Nachteilen. Aktuelle Daten von Eurostat zeigen, dass Frauen in Deutschland im Schnitt 15,6 Prozent weniger pro Stunde verdienen als Männer – und damit mehr als der EU-Durchschnitt von 11,1 Prozent.
Die Europäische Kommission hat gewarnt, dass Deutschlands Verzögerung zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen könnte. In Berlin verhandeln Behörden derzeit mit EU-Partnern über mögliche Anpassungen des Zeitplans und der Inhalte der Reformen.
Da Deutschland die Frist nicht eingehalten hat, bleibt das Land vorerst nicht konform mit dem EU-Recht. Sollte keine Lösung gefunden werden, könnte die Kommission rechtliche Schritte einleiten. Die neuen Regeln sollten die Lohnungleichheit verringern – doch ihre Durchsetzung steht nun infrage.






