Ex-KV-Vorstand wegen Millionenbetrugs mit Patientendaten verurteilt
Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) ist wegen seiner Beteiligung an einem Bestechungs- und Betrugsfall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Manipulation von Patientendaten, um von einer Krankenkasse Millionen an zusätzlichen Geldern zu erschleichen. Zwei weitere Angeklagte mussten sich ebenfalls für ihre Rolle in der jahrelangen Täuschung verantworten.
Das Gericht stellte fest, dass der 62-jährige Ex-Vorstand durch die Annahme von Schmiergeldern die Änderung verschlüsselter medizinischer Diagnosen veranlasst hatte. Diese Korrekturen – ohne Rücksprache mit den behandelnden Ärzten vorgenommen – ermöglichten es der Krankenkasse, überhöhte Zahlungen in Höhe von rund 85 Millionen Euro abzurechnen. Wie die Ermittler aufdeckten, stützte sich das System auf Datenträger, die von zwei Mittätern bereitgestellt worden waren. Diese sollen bereits vor über einem Jahrzehnt illegale Absprachen getroffen haben.
Der ehemalige KV-Vorstand habe das Vorgehen laut Angaben als Möglichkeit gesehen, die Finanzen des Verbandes aufzubessern und gleichzeitig der Krankenkasse zu helfen. Ein 46-jähriger Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenversicherung gestand unterdessen seine Beteiligung an dem Betrug ein und räumte ein, sich von "Anreizen und Druck" leiten lassen zu haben – in der Hoffnung, seine Karriere voranzutreiben.
Das Gericht wertete Unterlagen aus dem Jahr 2015 aus, während weitere Vorwürfe aus dem Jahr 2014 nicht bewiesen werden konnten. Die Staatsanwaltschaft hatte schärfere Strafen gefordert, darunter Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und neun Monaten sowie eine Einziehung von 250.000 Euro von der KV Berlin. Das Urteil fiel jedoch milder aus: Der Ex-Vorstand erhielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe, der Krankenkassenmitarbeiter wurde zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt.
Kern des Falls war die Verfälschung medizinischer Daten, um höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu erschleichen. Keiner der Angeklagten bereicherte sich persönlich, doch ihre Handlungen führten zu erheblichen finanziellen Unregelmäßigkeiten. Mit dem Urteil endet eine langjährige Untersuchung der betrügerischen Machenschaften.






