Familienministerin will Alkohol für 14-Jährige unter elterlicher Aufsicht verbieten
Leni RichterFamilienministerin will Alkohol für 14-Jährige unter elterlicher Aufsicht verbieten
Bundesfamilienministerin Karin Prien hat den Vorschlag eingebracht, die Regelung abzuschaffen, die es 14- und 15-Jährigen erlaubt, unter elterlicher Aufsicht Alkohol zu trinken. Der Vorstoß ist Teil einer umfassenderen Reform des Kinder- und Jugendschutzes. Behörden warnen, dass früher Alkoholkonsum das Risiko für Gesundheitsprobleme, Gewalt und Vernachlässigung erhöht.
Nach aktuellem Recht dürfen Kinder ab 14 Jahren Bier, Wein oder Sekt in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten kaufen und konsumieren. Diese Ausnahme würde mit dem Entwurf zur Novelle des Jugendschutzgesetzes entfallen. Das Ministerium begründet dies mit der Notwendigkeit strengerer Kontrollen, um Jugendliche besser vor Suchtgefahren zu schützen.
In den vergangenen fünf Jahren ist der öffentliche Druck gewachsen, die Alkoholregeln für unter 18-Jährige zu verschärfen. Initiativen wie Kinder ohne Alkohol und Nikotin – unterstützt von über 20 Organisationen – fordern, das gesetzliche Mindestalter für Alkohol auf 18 oder sogar 21 Jahre anzuheben, höhere Steuern einzuführen und Warnhinweise auf Alkoholwerbung vorzuschreiben. Aktuelle Studien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zeigen Fortschritte: 2023 gaben 37 Prozent der 12- bis 17-Jährigen an, noch nie Alkohol getrunken zu haben – ein Anstieg gegenüber 20,1 Prozent im Jahr 2004. Dennoch bleibt die Sorge über riskanten Alkoholkonsum bestehen: 8,7 Prozent der Jugendlichen trinken regelmäßig.
Der Gesetzentwurf wird derzeit mit Beteiligten abgestimmt. Bei Zustimmung könnte der Bundestag die Änderungen noch in diesem Jahr beschließen. Präventivmaßnahmen stehen im Mittelpunkt der Reform, die sich gegen Alltagssüchte bei Heranwachsenden richtet. Das geplante Verbot von Alkoholkonsum unter elterlicher Aufsicht für 14- und 15-Jährige ist Teil einer breiteren Strategie, den Jugandalcoholismus einzudämmen. Die Novelle würde Forderungen nach schärferen Regelungen aufgreifen, doch die endgültige Entscheidung liegt bei den Abgeordneten. Bei Verabschiedung würden die neuen Vorschriften mit dem aktualisierten Jugendschutzgesetz in Kraft treten.






