Gericht stoppt Linken-Pressemitteilung: AfD-Politiker gewinnen Streit um angebliche Verspottung
Nina BrandtGericht stoppt Linken-Pressemitteilung: AfD-Politiker gewinnen Streit um angebliche Verspottung
Ein Gericht in Rostock hat in einem Streit zwischen der Linkspartei und AfD-Politikern über Vorwürfe der Verspottung zuungunsten der Linkspartei entschieden. Der Fall begann, nachdem der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn AfD-Mitglieder im April 2025 beschuldigt hatte, während einer Landtagssitzung seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Dreizehn AfD-Abgeordnete erwirkten daraufhin eine einstweilige Verfügung, um Teile einer von der Linkspartei veröffentlichten Pressemitteilung zu blockieren.
Das Oberlandesgericht Rostock kam zu dem Schluss, dass die Linkspartei ihre Behauptungen nicht beweisen konnte. Die Richter monierten das Fehlen von Zeugen und urteilten, die Vorwürfe seien weitgehend falsch. Zudem stellten sie fest, dass die AfD-Politiker durch die fraglichen Äußerungen in ihren Persönlichkeitsrechten widerrechtlich verletzt worden seien.
In einer früheren erstinstanzlichen Entscheidung hatte das Gericht den Antrag der AfD teilweise abgelehnt. Es hatte zwar eine Klage bezüglich der Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ zugelassen, den Rest jedoch zurückgewiesen. Diesmal jedoch untersagte das Oberlandesgericht zwei Kreisverbänden der Linkspartei, umstrittene Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.
Das Gericht erkannte zwar an, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Kontrolle unterlägen, betonte jedoch, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und argumentierte, die Linkspartei habe grundlose Vorwürfe erhoben. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linkspartei vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schmeißen“.
Mit dem Urteil wird der Linkspartei untersagt, ihre ursprünglichen Aussagen über die AfD-Politiker zu wiederholen. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass die umstrittene Pressemitteilung Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Der Fall setzt nun Maßstäbe für die Grenzen politischer Kritik in öffentlichen Stellungnahmen.






