Karfreitag in Brandenburg: Warum Tanzen und Feiern streng verboten bleiben
Leni RichterKarfreitag in Brandenburg: Warum Tanzen und Feiern streng verboten bleiben
Karfreitag bleibt einer der strengsten "stillen Feiertage" Deutschlands, an dem Lärm, Unterhaltung und Versammlungen eingeschränkt sind. Besonders Brandenburg setzt einige der schärfsten Regelungen durch: Öffentliche Veranstaltungen, Tanzen und sogar bestimmte Sportaktivitäten sind hier über 24 Stunden lang verboten. Obwohl in einer zunehmend säkularen Gesellschaft über die Sinnhaftigkeit dieser Vorschriften diskutiert wird, sind sie seit Jahren weitgehend unverändert geblieben.
In Brandenburg beginnt das Tanzverbot am Karfreitag um Mitternacht und dauert bis 4:00 Uhr am Karsamstag – strenger als in Berlin, wo nur zwischen 4:00 Uhr morgens und 21:00 Uhr an diesem Tag nicht getanzt werden darf. Zudem untersagt Brandenburg in dieser Zeit Freiluftveranstaltungen, Umzüge und die meisten Unterhaltungsangebote, darunter Sportwettkämpfe mit Musik oder Publikum.
Für Gastronomiebetriebe mit Alkoholausschank gelten zusätzliche Einschränkungen. In Brandenburg sind Veranstaltungen jenseits des einfachen Speisen- und Getränkeangebots tabu. Berlin verhält sich ähnlich und verbietet musikalische Darbietungen in Bars und Restaurants an Karfreitag. Auch Kinos zeigen mitunter nicht alle Filme, je nach örtlicher Auslegung des feierlichen Charakters des Tages.
Die Regelungen fallen in Deutschland sehr unterschiedlich aus: Bayern verhängt ein 70-stündiges Tanzverbot, Nordrhein-Westfalen verlängert die Beschränkungen bis 6:00 Uhr morgens des Folgetags. Rheinland-Pfalz hat mit Abstand die längste Sperre – von Gründonnerstag bis Ostersonntagabend. Bremen hingegen beschränkt sich auf den Karfreitag selbst, und zwar von 6:00 bis 21:00 Uhr. 2025 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Gesetze – trotz kritischer Stimmen.
Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle verteidigt die Regelungen. Ihrer Ansicht nach kommen die "stillen Tage" allen Bürgerinnen und Bürgern zugute, unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung, da sie eine Auszeit von Lärm und kommerziellem Treiben bieten.
Die Karfreitagsbeschränkungen in Brandenburg und Berlin zählen nach wie vor zu den strengsten in Deutschland: Öffentliche Veranstaltungen, Tanzen und bestimmte Unterhaltungsformen werden für festgelegte Zeiträume ausgesetzt. Zwar haben einige Bundesländer ihre Vorschriften gelockert, doch das Grundprinzip – die Bewahrung einer besinnlichen, ruhigen Atmosphäre an diesem Feiertag – prägt weiterhin die lokalen Gesetze.






