Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender 70-Prozent-Einnahmenkürzung
Nina BrandtKomponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender 70-Prozent-Einnahmenkürzung
Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingeleitet. Er wirft der Organisation vor, dass ihre geplante Reform der Kulturförderung die Einnahmen von Komponisten um 70 Prozent kürzen und die Zukunft der ernsten Musik gefährden werde. Seine Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt.
Ruzicka argumentiert, dass die GEMA-Reform die Tantiemen für klassische und zeitgenössische Komponisten zerstören würde. Interne GEMA-Daten sowie der Deutsche Komponistenverband bestätigen seine Warnung vor einem Rückgang der durchschnittlichen Jahreseinnahmen um 70 Prozent. Zudem wirft er der Gesellschaft vor, gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen, indem sie den Marktzugang für ernste Musik einschränkt.
Die Abstimmung über die Reform ist für die GEMA-Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 angesetzt. Ruzicka hat die sofortige Einleitung eines Missbrauchsverfahrens sowie einstweilige Maßnahmen gefordert, um die Abstimmung zu stoppen. Er besteht darauf, dass die Änderungen irreversibel seien und es an einer ausreichenden Begründung fehle.
Über die finanziellen Einbußen hinaus warnt Ruzicka, dass sinkende Tantiemen aufstrebenden Komponisten ihr Stimmrecht entziehen könnten. Ohne diese Rechte verlören sie ihren Einfluss auf künftige Entscheidungen der GEMA.
Das Bundeskartellamt wird nun Ruzickas Beschwerde prüfen. Sollte die Reform verabschiedet werden, drohen Komponisten drastische Einkommensverluste und eine schwächere Vertretung innerhalb der GEMA. Das Ergebnis der Abstimmung – und mögliche rechtliche Eingriffe – werden die Zukunft der Förderung ernster Musik in Deutschland maßgeblich prägen.






