Landeswahlausschuss entscheidet über Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl
Leni RichterLandeswahlausschuss entscheidet über Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl
Der Landeswahlausschuss kommt am kommenden Mittwoch zusammen, um zu entscheiden, welche politischen Gruppierungen an der anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus teilnehmen dürfen. In der Sitzung werden die Anträge von Parteien und Vereinigungen geprüft, die für die Wahl eine offizielle Zulassung anstreben.
Die Sitzung beginnt um 10:00 Uhr im Louise-Schroeder-Saal des Roten Rathauses. Die Öffentlichkeit hat Zutritt, solange Plätze verfügbar sind.
Der Ausschuss wird bewerten, ob politische Vereinigungen als Parteien für die Abgeordnetenhauswahl anerkannt werden. Gruppierungen, die keine Anerkennung erhalten, können weiterhin als Wählergruppen an den Bezirksverordnetenversammlungswahlen teilnehmen. Beide Wahlen – zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen – sind für den 20. September angesetzt.
Das Ergebnis dieser Sitzung wird die endgültige Liste der Teilnehmer für die Abgeordnetenhauswahl festlegen. Nicht anerkannte Parteien behalten die Möglichkeit, bei den Bezirkswahlen anzutreten. Die Entscheidung wird maßgeblich das Stimmzettelangebot für die Wähler im September prägen.






