Neue Frist für Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Theo SchmidtNeue Frist für Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Entwurf des Flächennutzungsplans Nr. 4/41 für das Gebiet "Im Fuchsfeld" im Stadtteil Berenbostel neu aufgelegt
Der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplans Nr. 4/41 für das Gebiet "Im Fuchsfeld" im hannoverschen Stadtteil Berenbostel ist erneut veröffentlicht worden. Anwohner:innen und Beteiligte haben nun ein kurzes Zeitfenster, um Stellung zu den aktuellen Änderungen zu nehmen.
Die Neuauflage folgt Anpassungen, die nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) vorgenommen wurden. Diese Überarbeitungen machten die erneute Veröffentlichung notwendig, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Öffentliche Stellungnahmen können vom 30. März bis zum 14. April 2026 eingereicht werden. Die zweiwöchige Frist entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, die in diesem Fall die übliche Beteiligungsdauer verkürzen.
Während des Konsultationszeitraums müssen sich die Eingaben ausschließlich auf die geänderten oder neu hinzugefügten Abschnitte beziehen. Frühere Rückmeldungen zu unveränderten Planteilen werden nicht erneut geprüft.
Aufgrund der verkürzten Frist bleibt den Bürger:innen bis zum 14. April Zeit, die Aktualisierungen zu sichten und dazu Stellung zu nehmen. Berücksichtigt werden in dieser Phase nur Kommentare zu den überarbeiteten Passagen.






