17 June 2026, 19:22

Neue Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Webshops einen Stornierungsbutton

Beginn des Widerrufsrechts: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Webshops einen Stornierungsbutton

Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen „Stornierungsbutton“ einführen. Die neue Regelung gilt für alle Online-Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen, und soll Verbrauchern die Kündigung von Verträgen erleichtern.

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Der Button muss gut sichtbar und klar beschriftet sein, damit Nutzer ihn leicht finden. Damit wird der Prozess an die Einfachheit des ursprünglichen Vertragsabschlusses angeglichen. Wer den Button nutzt, erhält umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form – etwa per E-Mail.

Hintergrund der Neuregelung ist eine EU-Richtlinie, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Deutschland hat die Vorgabe bereits in nationales Recht überführt und macht den Button damit verbindlich. Andere EU-Länder müssen die Regelung zunächst in ihre eigene Gesetzgebung aufnehmen, bevor sie gilt.

Der neue Button ändert nichts an den bestehenden gesetzlichen Widerrufsfristen. Diese betragen weiterhin 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Unternehmen sind verpflichtet, die Vorschrift bis zum Stichtag umzusetzen. Der Button schafft einen standardisierten Weg für Verbraucher, Verträge online zu kündigen. Wird er nicht eingebunden, droht Kunden eine deutlich längere Widerrufsfrist.

Quelle