PKV-Verband kritisiert geplantes Apotheken-Gesetz trotz grundsätzlicher Unterstützung
Nina BrandtPKV-Verband kritisiert geplantes Apotheken-Gesetz trotz grundsätzlicher Unterstützung
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat zum geplanten Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) Stellung genommen, das die Rolle der Apotheken in der Prävention und Früherkennung von Krankheiten stärken soll. Zwar unterstützt der Verband einige der vorgesehenen Maßnahmen, äußert jedoch Vorbehalte gegenüber anderen – etwa zur Wirksamkeit von Verhaltensberatungen bei Risikofaktoren sowie zur Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente in Notfällen.
Mit dem neuen Gesetz würden Apotheken zusätzliche Aufgaben übernehmen, darunter die Beratung von Patienten zu Lebensstilrisiken und Präventionsprogrammen. Der PKV-Verband hinterfragt jedoch, ob diese Leistungen nachweisbare gesundheitliche Vorteile bringen. Zudem warnt er davor, dass eine mögliche Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in akuten Fällen ohne ärztliche Genehmigung sorgfältig geprüft werden müsse.
Der Verband verweist darauf, dass pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken seit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) von 2020 an Bedeutung verloren hätten. Laut Daten der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sei die Nachfrage nach persönlichen Beratungen und traditioneller Rezeptur bis 2025 um 15–20 Prozent gesunken. Als Gründe nennt der PKV-Verband den Aufstieg der Telepharmazie, Online-Rezepte und die zunehmende Selbstmedikation, die den Bedarf an solchen Leistungen verringert hätten.
Bei der Finanzierung kritisiert der Verband das aktuelle System, das Abrechnungen über den Not- und Bereitschaftsdienstfonds abwickelt. Stattdessen fordert er ein neues Modell, das es privat Versicherten ermöglicht, pharmazeutische Dienstleistungen direkt in Rechnung zu stellen. Positiv bewertet der Verband zwar die im Gesetz vorgesehenen neuen Preisregelungen für Rezepturarzneimittel, besteht jedoch darauf, in künftige Preisdiskussionen einbezogen zu werden.
Zwar begrüßt der PKV-Verband Initiativen wie die einmalige Notfallversorgung mit Langzeitmedikamenten, betont aber, dass jede Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen zunächst auf ihren praktischen Nutzen überprüft werden müsse, bevor sie gesetzlich verankert wird.
Die Stellungnahme des PKV-Verbands zeigt eine ambivalente Haltung: Einerseits wird die Stärkung der Apotheken als Gesundheitsdienstleister unterstützt, andererseits werden klarere Nachweise über den Nutzen sowie bessere Finanzierungsstrukturen gefordert. Zudem pocht der Verband darauf, bei der Gestaltung künftiger Preispolitik für Rezepturarzneimittel mitzureden.






