Ramelows gescheiterter Kampf gegen Gehaltsdeckel bei der Linken
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen Antrag der Linken zu blockieren, der die Gehälter von Abgeordneten deckeln soll. Die ehrenamtlichen Parteirichter wiesen seinen Antrag zurück und begründeten dies damit, dass seine rechtliche Klage von vornherein wahrscheinlich unzulässig sei. Der Streit dreht sich um einen Vorschlag, die Bezüge von Bundestags- und Europaabgeordneten der Partei auf den Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers zu begrenzen.
Der Konflikt begann, als der Parteivorstand der Linken vorschlug, die Einkommen der gewählten Vertreter zu begrenzen. Ramelow, ein prominentes Parteimitglied, argumentierte, dieser Schritt sei verfassungswidrig. Er brachte den Fall vor die Bundesschiedsgerichtskommission der Partei und beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass der Antrag auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung kommt.
Das Schiedsgericht entschied gegen ihn. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Ramelow kein berechtigtes Rechtsschutzbedürfnis habe, da die Gehaltsgrenze noch nicht formal beschlossen worden sei. Ihre Entscheidung wurde später von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) berichtet.
Trotz der Niederlage legte Ramelow Berufung ein. Doch die ehrenamtlichen Parteirichter bestätigten ihre ursprüngliche Haltung und erklärten seinen Antrag auf gerichtliche Intervention für unzulässig.
Die Ablehnung ebnet den Weg für eine Debatte über den Gehaltsdeckel auf dem Parteitag. Sollte der Antrag angenommen werden, müssten Abgeordnete der Linken ihre Einkünfte auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmers reduzieren. Ramelows rechtliche Möglichkeiten scheinen damit erschöpft, sodass die endgültige Entscheidung nun bei den Parteitagsdelegierten liegt.
