Selbstbestimmungsgesetz: Rechtsextreme Aktivistin entfacht neue Debatte über Missbrauch
Nina BrandtSelbstbestimmungsgesetz: Rechtsextreme Aktivistin entfacht neue Debatte über Missbrauch
Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz gerät nach einem prominenten Fall mit rechtsextremem Hintergrund erneut in die Kritik
Das deutsche Selbstbestimmungsgesetz steht nach einem viel diskutierten Fall mit einer rechtsextremen Aktivistin erneut im Fokus der Debatte. Marla-Svenja Liebich, früher bekannt als Sven Liebich, änderte rechtlich ihr Geschlecht auf Grundlage des Gesetzes – und löste damit eine breite Kontroverse aus. Der Fall hat die Forderungen nach strengeren Regelungen und einer Überprüfung der Gesetzeslage weiter verschärft.
Ausgangspunkt war die geschlechtliche Anpassung von Sven Liebich, einem bekannten Rechtsextremisten, der sich mithilfe des Gesetzes offiziell als Frau eintragen ließ und fortan als Marla-Svenja Liebich geführt wird. Dieser Schritt führte bei Befürwortern des Gesetzes zu Gewissenskonflikten und bestärkte Kritiker in ihrem Drängen auf schnelle Nachbesserungen. Unabhängig davon hatte auch eine Düsseldorfer Polizeikommissarin ihr Geschlecht rechtlich ändern lassen, angeblich um eine Beförderung zu erlangen – ein Vorgang, der disziplinarische Konsequenzen nach sich zog.
Das Selbstbestimmungsgesetz stößt seit seiner Einführung auf Widerstand, insbesondere von der rechtspopulistischen AfD und dem unionsgeführten konservativen Lager. Die Union setzte durch, dass im Koalitionsvertrag eine Evaluierungsklausel verankert wurde, die eine Überprüfung des Gesetzes bis Ende Juli vorsieht. Doch aufgrund politischer Sensibilitäten gilt dieser Termin als unrealistisch – eine Entscheidung wird nun erst später im Jahr erwartet.
Auf der Justizministerkonferenz in Hamburg brachten die Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt einen Vorstoß ein, das Gesetz zu verschärfen. Ihr Vorschlag sieht unter anderem ein Prüfverfahren für offensichtliche Missbrauchsfälle vor. Während die SPD betont, das bestehende Recht biete ausreichend Schutz vor Missbrauch, besteht die Union darauf, dass das Gesetz Lücken für Auswüchse lasse.
Der Fall Liebich hat die Gräben bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes offenbart. Eine Überprüfung steht nun später in diesem Jahr an, wobei verschärfte Kontrollmechanismen diskutiert werden. Die Ergebnisse werden zeigen, ob das Gesetz in seiner aktuellen Form bleibt oder grundlegende Änderungen erfährt.
