29 April 2026, 12:16

Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Von 0 Euro bis über 1.000 Euro – wer zahlt was?

Restaurant-Innenraum mit hölzernen Tischen und Stühlen in der Nähe eines großen Fensters, das auf eine Berliner Straße mit Fußgängern, Gebäuden und städtischen Elementen blickt.

Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Von 0 Euro bis über 1.000 Euro – wer zahlt was?

In Sachsen-Anhalt variieren die Gebühren für Außengastronomie stark – während einige Städte hohe Abgaben erheben, verzichten andere komplett darauf. Eine aktuelle Auswertung der Terrassengebühren zeigt erhebliche Unterschiede: von nur 52 Euro in Schönebeck bis zu über 1.000 Euro in Wernigerode. Die Kosten sorgen sowohl bei Gastronomen als auch in den Kommunalverwaltungen für Diskussionen.

In Wernigerode zahlen Gastwirte mit 1.163 Euro die höchsten Terrassengebühren der Region – für einen Standardbetrieb. Der Betrag stieg 2023, nachdem die Stadt ihre Sondernutzungssatzung angepasst hatte. Betriebe am zentralen Marktplatz müssen zudem eine Grundgebühr plus einen Aufschlag für die Außenbestuhlung entrichten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Auch in Quedlinburg (625 Euro), Halberstadt (500 Euro) und Stendal (500 Euro) liegen die Abgaben über dem Durchschnitt. Lutherstadt Wittenberg und Halle (Saale) folgen mit 750 bzw. 700 Euro. Der regionale Durchschnitt für die Hauptsaison (Mai bis September) beträgt hingegen 328 Euro.

Am unteren Ende der Skala erheben Schönebeck und Zeitz nur minimale Gebühren von 52 bzw. 56 Euro. Fünf Städte – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – verlangen für Außengastronomie gar nichts. Trotz der unterschiedlichen Sätze machen die Einnahmen aus Terrassengebühren weniger als 0,05 Prozent der kommunalen Haushalte aus. Ein Verzicht könnte zudem den Verwaltungsaufwand für ihre Erhebung verringern.

Die deutlichen Unterschiede bei den Gebühren zeigen, wie lokale Regelungen die Kosten für Gastronomiebetriebe prägen. Während einige Städte auf diese Einnahmen setzen, sehen andere kaum einen finanziellen Nutzen darin. Die Debatte über ihre Notwendigkeit – und eine mögliche Abschaffung – hält in mehreren Kommunen weiterhin an.

Quelle