Zeitumstellung 2023: Was Arbeitnehmer über Lohn und Arbeitszeit wissen müssen
Theo SchmidtZeitumstellung 2023: Was Arbeitnehmer über Lohn und Arbeitszeit wissen müssen
Zeitumstellung in Deutschland: Was Arbeitnehmer wissen müssen
In der Nacht vom 28. auf den 29. März 2023 werden die Uhren in Deutschland um eine Stunde vorgestellt. Um 2:00 Uhr springt die Zeit direkt auf 3:00 Uhr. Diese Umstellung hat Auswirkungen auf Arbeitszeiten, Löhne und Überstundenregelungen für Beschäftigte im ganzen Land.
Während des Wechseln können Nachtarbeiter eine kürzere Arbeitsstunde haben. Arbeitgeber dürfen gesetzlich verlangen, dass Mitarbeiter bis zum regulären Schichtende bleiben – selbst wenn die Zeitumstellung die tatsächliche Arbeitszeit verkürzt. Allerdings können Arbeitnehmer nicht ohne vorherige Vereinbarung gezwungen werden, die fehlende Stunde nachzuarbeiten.
Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass Unternehmen das Recht haben, den Betrieb während der Zeitumstellung reibungslos aufrechtzuerhalten. Bei fest angestellten Mitarbeitern mit Gehalt bleibt die Bezahlung unverändert, da ihr Lohn die standardmäßigen Arbeitsstunden abdeckt – unabhängig von der Uhrumstellung. Bei Stundenlöhnen kann es jedoch zu leichten Einbußen kommen, sofern keine Sonderregelungen im Vertrag verankert sind.
Die Regelungen zu Überstunden hängen von individuellen Verträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ab. Ohne vorherige Absprache dürfen zusätzliche Stunden in der Regel nur dann verlangt werden, wenn sie vergütet werden. Manche Arbeitgeber berücksichtigen gelegentliche Überstunden bereits über Arbeitszeitkonten oder finanzielle Ausgleiche.
Die nächste Zeitumstellung findet in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2026 statt, wenn die Uhren um eine Stunde zurückgestellt werden.
Die März-Umstellung bedeutet für Nachtschichtarbeiter, dass sie eine bezahlte Arbeitsstunde verlieren könnten – es sei denn, ihre Verträge sehen etwas anderes vor. Arbeitgeber dürfen zwar Dienstpläne anpassen, können aber nicht einseitig zusätzliche Arbeit zur Kompensation verlangen. Festangestellte mit Gehalt spüren keine Unterschiede beim Lohn, während Stundenlohnempfänger ihre Verträge prüfen sollten, um unerwartete Lohnkürzungen zu vermeiden.






