AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

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Ein Buchumschlag mit Armee-Panzern und Jeeps in einer KriegsSzene mit Text ├╝ber der Illustration.

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AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

  1. Dezember 2025, 16:13 Uhr

Die Alternative für Deutschland (AfD) liegt im Streit mit dem Verfassungsschutz über die Einstufung ihres sächsischen Landesverbands. Die Behörde hatte die Regionalgruppe vor zwei Jahren als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft – eine Entscheidung, die inzwischen von zwei Gerichten bestätigt wurde. Die AfD wirft dem Verfassungsschutz vor, unfair behandelt zu werden, und droht mit weiteren Klagen, sollte die Einstufung nicht aufgehoben werden.

Auslöser des Konflikts war die Einordnung des sächsischen AfD-Landesverbands als rechtsextremistische Organisation durch den Verfassungsschutz. Die Partei legte sofort Widerspruch ein und argumentierte, ihre Äußerungen seien falsch interpretiert und „willkürlich gegen sie verdreht“ worden. Trotz dieser Einwände bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Januar 2025 die Einstufung.

Die AfD kritisiert zudem, dass die Behörde die vollständige Begründung für die Entscheidung nicht veröffentlicht habe. Das Innenministerium verteidigte daraufhin sein Vorgehen und wies eine Abmahnung der Partei ohne weitere Konsequenzen zurück. Beide von der AfD angestrengten Klagen scheiterten mittlerweile, sodass die Einstufung weiterhin besteht. Unbeeindruckt kündigte der sächsische AfD-Verband an, eine weitere Klage einzureichen, falls der Verfassungsschutz seine Entscheidung nicht zurücknehme und die vollständige Bewertung nicht offengebe. Die Partei beharrt darauf, dass das Verfahren intransparent und ungerecht sei.

Die Gerichtsurteile bestätigen die Haltung des Verfassungsschutzes und stützen die Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbands als rechtsextrem. Da die rechtlichen Möglichkeiten schrumpfen, wird sich zeigen, ob die Partei den Streit vor höhere Instanzen trägt. Bis dahin bleibt die Position des Innenministeriums unverändert – und die vollständige Begründung unter Verschluss.