Krankenversicherung für Rentner: KVdR oder freiwillige Absicherung – was lohnt sich?

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Zwei Personen in Helmen sitzen in der Mitte, mit einem Fahrrad im Vordergrund und einer Treppe dahinter; Gebäude und Wände sind im Hintergrund zu sehen, und ein Weg ist unten.

Krankenversicherung für Rentner: KVdR oder freiwillige Absicherung – was lohnt sich?

Rentner in Deutschland stehen vor wichtigen Entscheidungen zur Krankenversicherung, wenn sie aus dem Berufsleben ausscheiden. Zwei Hauptoptionen bieten sich an: die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder die freiwillige gesetzliche Versicherung. Beide Wege unterscheiden sich deutlich in Bezug auf Anspruchsvoraussetzungen, Beitragshöhe und Leistungen.

Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen Rentner eine gesetzliche Rente beziehen und in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. In diesem System zählen nur bestimmte Einkommensarten zu den beitragspflichtigen Bezügen, etwa gesetzliche Renten oder Betriebsrenten, die über einem steuerfreien Grundbetrag liegen. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, muss stattdessen die freiwillige gesetzliche Versicherung wählen, bei der sämtliche Einkommensquellen in die Berechnung einfließen.

Bei der freiwilligen gesetzlichen Versicherung richten sich die Beiträge nach dem gesamten monatlichen Einkommen – bis zu einer Bemessungsgrenze von 5.812,50 Euro. Dazu zählen Renten, Mieteinnnahmen, Kapitalerträge und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Je nach Einkunftsart gelten unterschiedliche Beitragssätze von 14,6 oder 14,0 Prozent. Rentner können zudem einen Zuschuss beantragen, der die Hälfte ihres Beitrags deckt – allerdings nur, wenn ihre Versicherung der europäischen Aufsicht unterliegt und der Tarif bestimmte Vorgaben erfüllt. Die Pflegeversicherung ist verpflichtend und beträgt derzeit 3,6 Prozent des Beitrags. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent, während Eltern mit mehreren Kindern während der Erziehungsphase Ermäßigungen erhalten können.

Die private Krankenversicherung funktioniert anders: Hier hängen die Prämien nicht vom Einkommen ab, sondern vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungsumfang. Für Versicherte zwischen 21 und 60 Jahren wird zudem ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent auf die Prämie erhoben, um Rücklagen für das höhere Alter aufzubauen.

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung im Ruhestand hängt von den individuellen Umständen ab – etwa den Einkommensquellen und der Familiensituation. Eine frühzeitige Planung und professionelle Beratung helfen Rentnern, sich im System zurechtzufinden und eine passende Absicherung zu wählen. Die Regeln zu Beiträgen, Zuschüssen und Zuschlägen unterscheiden sich zwischen gesetzlicher und privater Versicherung erheblich.

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