Büro der Grundbuchämter öffnet am 13. Januar wieder

Büro der Grundbuchämter öffnet am 13. Januar wieder
Grundbuchprüfungsstelle in Rastatt öffnet am 13. Januar wieder
Grundbuchprüfungsstelle Rastatt nimmt am 13. Januar den Betrieb wieder auf
- Dezember 2025
Die Grundbuchprüfungsstelle in Rastatt schließt über die Feiertage vorübergehend ihre Türen. Die Schließung beginnt am 24. Dezember 2025 und dauert bis Mitte Januar des kommenden Jahres. Bürgerinnen und Bürger, die dringende Dienstleistungen benötigen, haben in dieser Zeit alternative Möglichkeiten.
Das Büro bleibt vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 12. Januar 2026 geschlossen. Der reguläre Betrieb wird am 13. Januar 2026 mit den üblichen Öffnungszeiten wiederaufgenommen: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Für dringende Angelegenheiten während der Schließzeit kann sich die Öffentlichkeit an das Zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern wenden. Unterstützung gibt es telefonisch unter +49 7841 6733-402 oder per E-Mail an [email protected]. Unklar ist bisher, wer die Rastatter Stelle nach der Wiedereröffnung leiten wird. Der Name der verantwortlichen Leitung ab dem 13. Januar 2026 steht in offiziellen Unterlagen noch nicht fest.
Die dreiwöchige Schließung bedeutet, dass vor Ort in Rastatt bis zum 13. Januar keine persönlichen Dienstleistungen angeboten werden. Wer zeitkritische Anliegen hat, muss die Kontaktdaten des Amtsgerichts Achern nutzen. Danach kehrt der Betrieb zum gewohnten Wochentagsrhythmus mit Vormittagsöffnung zurück.

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