DocMorris Aktie: Gericht behindert Wachstum

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Ein Blatt Papier mit einer Schrift darauf.

DocMorris Aktie: Gericht behindert Wachstum

DocMorris-Aktie: Gericht bremst Wachstum aus

Teaser: Ein Gericht untersagt DocMorris die Nutzung eines zentralen Bonusmodells zur Neukundengewinnung – das treibt die Akquisekosten in die Höhe und belastet das Unternehmen in einer Phase verschärften Wettbewerbs.

Ein Oberlandesgericht hat DocMorris einen herben Rückschlag versetzt, indem es ein zentrales Kundenanreizprogramm des Unternehmens verbot. Die Richter stoppten die Praxis, bei der die Online-Apotheke einen 25-Euro-Gutschein für die Einlösung von E-Rezepten gewährte – allerdings nur in Kombination mit dem Kauf rezeptfreier Produkte. Das Gericht stürfte die Methode als rechtswidrig ein und berief sich dabei auf das deutsche Heilmittelwerbegesetz, da sie eine unzulässige Beeinflussung von Patienten darstelle.

Die Entscheidung kommt zu einem kritischen Zeitpunkt: während der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts. Bisher erhielten Kunden bei der Einlösung digitaler Rezepte einen Gutschein – jedoch nur, wenn sie gleichzeitig nicht verschreibungspflichtige Artikel erwarben. Nun muss DocMorris dieses Modell aufgeben und verliert damit eine kostengünstige Methode, um Neukunden zu gewinnen.

Der Wettbewerb im E-Rezept-Markt verschärft sich zusehends, da Konkurrenten wie die Drogeriekette dm in den Sektor drängen. Ohne das Gutscheinprogramm steht DocMorris vor der Herausforderung, alternative Wege zu finden, um Kunden zu halten – stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Analysten reagieren verhalten und stufen die Aktie weiterhin mit „Verkaufen“ ein, da die Kosten für die Neukundengewinnung steigen. Marktbeobachter warnen zudem vor weiteren finanziellen Risiken, etwa möglichen Schadensersatzforderungen oder rückwirkenden Ansprüchen aufgrund des Urteils.

Um sich anzupassen, könnte DocMorris auf rechtlich einwandfreie Strategien setzen, etwa Treueprogramme mit maßgeschneiderten Rabatten, Weiterempfehlungsprämien, die werberechtlichen Bestimmungen entsprechen, oder Kooperationen mit Krankenkassen. Auch der Ausbau der Online-Präsenz durch aufklärende Inhalte und Suchmaschinenoptimierung könnte helfen, die Akquisekosten zu senken.

Das Verbot des Gutscheinmodells durch das Gericht erhöht nicht nur die Kosten für die Neukundengewinnung, sondern erschwert auch die Kundenbindung. Ohne günstige Anreize muss das Unternehmen nun auf alternative, rechtssichere Methoden setzen, um im Wettbewerb zu bestehen. Gleichzeitig unterstreicht das Urteil den wachsenden Druck durch neue Mitbewerber im E-Rezept-Markt.