Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen, die auf einer Straße protestieren und Plakate halten, mit Gebäuden, Bäumen, Laternenmasten und dem Himmel im Hintergrund.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Ein jahrelanger Rechtsstreit um Proteste in Lützerath, einem Dorf in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II, ist nun beendet. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entschied, dass das Versammlungsrecht von Aktivist:innen nicht verletzt wurde, als Demonstrationen auf dem Gelände des Energiekonzerns RWE verboten wurden. Das Urteil folgt auf monatelange Auseinandersetzungen und Räumungen zu Beginn des Jahres 2023.

Lützerath war zu einem Symbolort für Klimaschützer:innen geworden, die sich gegen die Förderung fossiler Brennstoffe stellen. Jahrelang stand das Dorf für den Widerstand gegen die Erweiterung des Tagebaus Garzweiler II. Doch im Januar 2023 begannen die Räumungen, die zu Konflikten zwischen Demonstrant:innen und der Polizei führten.

Klagen gegen die Räumungen und das Betretungsverbot für die Tagebaugebiete wurden als unzulässig abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Münster wies die letzten Berufungen zurück, die von Klimaschützer:innen und lokalen Gruppen – darunter die Bürgerinitiative gegen den Kohletagebau Garzweiler – eingereicht worden waren. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass RWE die Sperrzonen deutlich gekennzeichnet habe, sodass klar gewesen sei, dass das Gelände nicht mehr für Versammlungen zur Verfügung stehe. Die Protestierenden argumentierten, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit sei eingeschränkt worden. Das Gericht urteilte jedoch, sie könnten weiterhin auf angrenzenden Flächen frei demonstrieren. Die Behörden hatten sogar einen alternativen Versammlungsort ausgewiesen, um das Recht auf Zusammenkunft zu wahren. Das Urteil bestätigte, dass das Verbot auf RWE-Gelände die Versammlungsfreiheit nicht verletze. Aktivist:innen hatten den Standort für Proteste gegen den Braunkohleabbau nutzen wollen, doch das Gericht bestätigte das Recht des Unternehmens, den Zugang zu seinem Gelände zu regeln.

Die Entscheidung schließt ein Kapitel im Streit um Lützerath und stärkt RWEs Kontrolle über seine Abbaugebiete. Aktivist:innen behalten zwar das Recht, in benachbarten Bereichen zu protestieren, doch das Urteil verhindert weitere rechtliche Schritte gegen die Räumungen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Konflikte zwischen privaten Grundbesitzer:innen und Demonstrant:innen.