Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit

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Ein Kind sitzt auf einem Stuhl vor einem teilweise sichtbaren Regal an einer abgeschnittenen Wand.

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Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Eltern ihren eigenen Verdienstausfall während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in der Kita selbst tragen müssen. Das Urteil erging vom Verwaltungsgericht Halle in Dessau-Roßlau am 22. März 2021 und wies die Klage einer Mutter auf Entschädigung ab. Die Richter machten damit deutlich: Sobald ein Kita-Platz bereitgestellt wird, liegt die finanzielle Verantwortung für die Eingewöhnungszeit bei der Familie.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine junge Mutter, die eine Erstattung für entgangenes Einkommen während der Phase forderte, in der sich ihr Kind an die Betreuung gewöhnen sollte. Das Gericht urteilte, die Stadt habe ihre Pflicht bereits erfüllt, indem sie einen Platz angeboten habe – unabhängig davon, wie lange die Eingewöhnung dauere. Dies steht im Einklang mit einem früheren Urteil des Landgerichts Frankenthal, das feststellte, dass die Stadt Ludwigshafen nicht für verlängerte Eingewöhnungszeiten hafte.

Mit dem Beschluss (Aktenzeichen 5 A 8/21 HAL) tragen Eltern nun ausdrücklich die Verantwortung für etwaige Einkommensverluste während des Übergangs ihres Kindes in die reguläre Betreuung. Die Entscheidung schließt aus, dass nach der Zusage eines Kita-Platzes noch Ansprüche auf Entschädigung geltend gemacht werden können.

Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall für künftige Fälle im Zusammenhang mit der Kita-Eingewöhnung. Eltern müssen künftig mögliche Einkommensausfälle in dieser Phase einplanen, da die Kommunen solche Kosten nicht mehr übernehmen müssen. Die Regelung gilt für alle betroffenen Familien in den jeweiligen Regionen.