Änderung der Vorschriften für die Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Admin User
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Ein Hund, der auf einem Bett neben einer Decke liegt, mit Büchern und Dateien auf einem Holzregal in der oberen rechten Ecke.

Änderung der Vorschriften für die Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Der Stadtrat hat neue Steuersätze für Immobilien, Hunde und Vergnügungsangebote beschlossen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft, nachdem die Entscheidung Ende November gefallen war. Aktualisierte Details sind nun auf der offiziellen Website der Stadt unter den öffentlichen Bekanntmachungen einsehbar.

In der Ratssitzung am 27. November 2025 wurden Anpassungen an drei zentralen Steuern finalisiert. Die Grundsteuer B, die Wohn- und nichtlandwirtschaftliche Flächen betrifft, steigt von 280 auf 310 Prozent. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt unverändert bei 410 Prozent.

Für Hundehalter steigen die Gebühren laut der überarbeiteten Regelung. Der erste Hund kostet künftig 120 Euro jährlich, der zweite 240 Euro, und für einen Zwinger mit drei oder mehr Hunden werden 360 Euro fällig. Zudem wurde eine Teilbefreiung von 50 Euro eingeführt. Auch die Vergnügungssteuer wurde neu strukturiert: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen werden nun mit 90 Euro besteuert, während Geräte in Restaurants oder Bars auf 45 Euro sinken. Film- oder Videovorführungen in separaten Kabinen unterliegen einer Abgabe von 135 Euro, bei Open-Air-Veranstaltungen beträgt der Satz 16 Euro pro Quadratmeter. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bleiben bei 25 Prozent. Die aktualisierten Satzungen sind online veröffentlicht, die Bescheide für Grund- und Hundesteuer gehen im Januar 2026 raus.

Die Steueränderungen gelten ab Beginn des Jahres 2026. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erhalten ihre ersten aktualisierten Rechnungen im Januar. Weitere Informationen finden sich im Bereich Öffentliche Bekanntmachungen auf der Website der Stadt.