BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus
Apotheken in Baden-Württemberg müssen sich ab 2026 auf neue Abrechnungsregeln einstellen
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für Apotheken in Baden-Württemberg neue Abrechnungsvorschriften. Sie dürfen dann keine E-Rezepte mehr direkt bei der AOK einreichen oder Papierrezepte über Abrechnungsstellen auf Kosten der Krankenkassen versenden. Die Änderungen sollen die Bearbeitung von Abrechnungen in der gesamten Region effizienter gestalten.
Nach der aktualisierten Verordnung müssen sich Apotheken entscheiden: Entweder übernehmen sie die Abrechnung selbst oder sie nutzen eine zugelassene Abrechnungsstelle. Falls sie sich für eine Abrechnungsstelle entscheiden, müssen sämtliche Abrechnungen eines Monats über diesen einzigen Weg abgewickelt werden.
Die Krankenkassen werden künftig bis zum dritten Werktag eines jeden Monats eine Abschlagszahlung an die Abrechnungsstellen überweisen. Diese Vorabzahlung entspricht 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsvolumens der letzten drei Monate. Die restliche Summe muss bis zum zehnten Tag nach Erhalt der Rechnung durch die Kasse ausgeglichen werden. Theoretisch könnten Apotheken Abschlagszahlungen auch direkt von den Kassen erhalten – allerdings nur, wenn ihr monatliches Brutto-Abrechnungsvolumen 500.000 Euro übersteigt. Derzeit erfüllt keine Apotheke in der Region diese Voraussetzung für die anstehenden Änderungen. Zudem ist ab August 2026 geplant, dass Apotheken bis zu drei Direktabrechnungen pro Abrechnungsmonat einreichen dürfen. Der Arzneimittelversorgungsvertrag (AVV) wird durch eine ergänzende Vereinbarung zum bestehenden Rahmenvertrag aktualisiert, um die neuen Regelungen formal in die bestehenden Abläufe zu integrieren.
Die Änderungen treten zum Januar 2026 in Kraft, weitere Anpassungen sind für August desselben Jahres vorgesehen. Da Abrechnungsstellen die Abschlagszahlungen der Kassen früher erhalten, könnten sie Apotheken künftig zeitnaher auszahlen. Ziel der Umstellung ist es, die Abrechnungsprozesse zu zentralisieren, ohne die Liquidität der Apotheken zu gefährden.

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BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus
Apotheken in Baden-Württemberg werden künftig nicht mehr in der Lage sein, E-Rezepte direkt mit der Krankenkasse und Papierrezepte über das Clearing-Zentrum auf Kosten der AOK zu begleichen. Die Abrechnung soll nur noch über einen Kanal möglich sein. Das Arzneimittelversorgungsabkommen (AVV) wird entsprechend bis zum 1. Januar 2026 über eine ergänzende Vereinbarung zum Rahmenvertrag angepasst. Details zur Vorauszahlung an die Clearing-Zentren wurden ebenfalls vereinbart.

20 Jahre im Dienst der deutsch-kasachischen Beziehungen
Der einzige Ehrenkonsul Kasachstans in Deutschland. Trotz der 16-jährigen Amtszeit von Angela Merkel als Bundeskanzlerin Deutschlands und der Führung der Europäischen Kommission durch Ursula von der Leyen seit 2019 sind Frauen in Führungspositionen in der deutschen und europäischen Politik und Wirtschaft immer noch eine Ausnahme. Dies gilt auch für die Diplomatie, sowohl beruflich als auch als Amateur.

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