Trotz niedriger Zinsen: Bauern müssen 6-Prozent-Gewinnaufschlag zahlen

Trotz niedriger Zinsen: Bauern müssen 6-Prozent-Gewinnaufschlag zahlen
Trotz niedriger Zinsen: Landwirte müssen 6-Prozent-Abgabe auf Gewinne zahlen
Teaser: Die 6-Prozent-Abgabe auf aufgelöste § 6b-Rücklagen ist verfassungskonform. Wie Landwirte auf das Urteil reagieren können.
Veröffentlichungsdatum: 21. Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ
Schlagwörter: agrarheute, Finanzen, Wirtschaft
Artikeltext: Der Bundesfinanzhof hat eine jährliche Abgabe von 6 Prozent auf aufgelöste § 6b-Steuerrücklagen für Landwirte für rechtmäßig erklärt. Das Urteil bestätigt die Gebühr als zulässig – selbst bei anhaltend niedrigen Marktzinsen. Landwirte müssen die Abgabe nun dauerhaft verbuchen, wenn sie Rücklagen auflösen, ohne sie innerhalb der vorgegebenen Frist zu reinvestieren.
Die Richter entschieden, dass die 6-Prozent-Abgabe nicht gegen Verfassungsrecht verstößt. Sie wiesen Vorwürfe zurück, wonach der Satz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße oder das Eigentumsrecht beeinträchtige. Stattdessen wurde die Abgabe als Instrument definiert, um die Steuerstundungsvorteile der § 6b-Rücklagen auszugleichen – und nicht als klassische Zinsstrafe.
Landwirte müssen die Abgabe jährlich über die gesamte Laufzeit der Rücklage zahlen, wenn sie diese ohne Reinvestition auflösen. Die Pflicht greift, sobald Mittel außerhalb des zulässigen Reinvestitionszeitraums abgezogen werden. Experten betonen, dass eine sorgfältige Zeitplanung und strategische Reinvestitionsplanung die Steuerlast mindern können. Steuerberater raten, jede § 6b-Rücklage als vollständiges Finanzpaket zu betrachten. Durch die Modellierung verschiedener Szenarien können Landwirte die Abgabe in Jahre mit geringerer Steuerbelastung verlagern. Manche können die Gebühr sogar stunden oder reduzieren, indem sie die Auflösung mit steuerlich günstigen Bedingungen verknüpfen.
Das Urteil schafft für Landwirte einen klaren, wenn auch starren Rahmen: Wer Rücklagen ohne Reinvestition auflöst, muss die 6-Prozent-Abgabe in jedem Steuerjahr verbuchen. Mit professioneller Planung und Beratung lässt sich die finanzielle Belastung jedoch besser steuern.

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