Identitätsdiebstahl: Deutscher erhält falsche Bußgeldbescheide aus Frankreich

Identitätsdiebstahl: Deutscher erhält falsche Bußgeldbescheide aus Frankreich
Ein deutscher Staatsbürger, der nur als Herr S. bekannt ist, hat aus Frankreich ein Bußgeldbescheid für ein Fahrzeug erhalten, das er gar nicht besitzt. Der Fall scheint mit Identitätsdiebstahl zusammenzuhängen – Betrüger hatten offenbar ein Auto auf seinen Namen angemeldet. Rechtsexperten raten nun Opfern, wie sie auf solche betrügerischen Forderungen reagieren sollen.
Die Organisation Gerechtigkeit ohne Grenzen, die bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten unterstützt, verzeichnet seit 2023 einen Anstieg ähnlicher Fälle. Sie warnt davor, dass das Ignorieren solcher Bescheide zu immer höheren Strafen führen kann – allein für unbezahltes Mautgeld drohen Gebühren von bis zu 375 Euro.
Herr S. erfuhr erstmals von dem Problem, als er einen 70-Euro-Strafenbescheid wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit von französischen Behörden erhielt. Der Bescheid enthielt zudem eine offene Mautgebühr, die sich auf 180 Euro erhöhen könnte, falls sie nicht beglichen wird. Wird der Bescheid komplett ignoriert, kann die Mautstrafe allein auf bis zu 375 Euro anwachsen.
Experten vermuten, dass die persönlichen Daten von Herr S. durch Phishing gestohlen wurden. Die Betrüger nutzten seine Identität anschließend, um in Frankreich ein Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden – was die falschen Verkehrsverstöße auslöste. Gerechtigkeit ohne Grenzen hat seit 2023 bereits 1.900 entsprechende Anfragen bearbeitet und über 700 rechtliche Beratungen für Betroffene durchgeführt.
Die Organisation rät Opfern, alle Angaben im Bescheid genau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sollte formell Widerspruch eingelegt werden. Von der Zahlung unberechtigter Forderungen wird abgeraten, doch das Ignorieren der Schreiben birgt das Risiko weiterer finanzieller Konsequenzen. Betroffene sollten umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten und ihre digitale Identitätsfunktion unter der Hotline 116 116 sperren lassen.
Um weiteren Missbrauch zu verhindern, empfiehlt Gerechtigkeit ohne Grenzen, Kopien von Ausweisdokumenten nur im absoluten Notfall weiterzugeben. Digitale Übermittlungen sollten stets mit einem Schutz-Wasserzeichen versehen sein. Das Projekt wird von mehreren europäischen und französischen Organisationen finanziert, wobei die genauen Eigentumsverhältnisse in öffentlichen Registern unklar bleiben.
Besondere Vorsicht im Umgang mit persönlichen Daten ist entscheidend. Betrüger nutzen gestohlene Identitäten häufig, um falsche Anmeldungen vorzunehmen – die Opfer müssen dann die rechtlichen und finanziellen Folgen über Grenzen hinweg klären.
Herr S. steht nun vor der Aufgabe, seine Unschuld zu beweisen und sich gleichzeitig durch den französischen Behördenapparat zu kämpfen. Ein Polizeibericht und die Sperrung seiner digitalen Identität sind die ersten Schritte, um weiteren Schaden zu begrenzen. Unterdessen unterstützt Gerechtigkeit ohne Grenzen weiterhin Menschen, die in ähnliche grenzüberschreitende Betrugsmaschen geraten sind.
Der Fall zeigt das wachsende Risiko von Identitätsdiebstahl in Verwaltungsprozessen. Ohne schnelles Handeln können sich für die Opfer die Strafen immer weiter erhöhen – aus einem einzigen gestohlenen Datensatz wird so schnell ein kostspieliger Rechtsstreit.

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